Gladbeck. Am Amtsgericht Gladbeck und am Landgericht Essen werden neu Schöffinnen und Schöffen gesucht. Wie die Wahl abläuft und wo man sich bewerben kann.

Gladbeck sucht ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen für die Amts- und Landgerichte: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Gladbeck insgesamt 37 Frauen und Männer (24 für die Jugendstrafkammern), die am Amtsgericht Gladbeck und am Landgericht Essen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen bzw. -schöffen. Diese müssen in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Bewerbungen gehen an die Stadt Gladbeck

Interessenten können sich bis zum 30. April schriftlich beim Büro der Bürgermeisterin, Julia Zimmermann, 02043/99-2234, per E-Mail an julia.zimmermann@stadt-gladbeck.de bewerben. Das Bewerbungsformular kann unter www.gladbeck.de/schoeffenheruntergeladen werden. Bewerberinnen für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung schriftlich bis zum 30. April per E-Mail an volker.rojik@stadt-gladbeck.de an das Amt für Jugend und Familie, 02043/99-2397. Ein Bewerbungsformular ist ebenfalls über den o.g. Link zu finden.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen finden Interessierte unter: www.gladbeck.de/schoeffen.