Gladbeck. Die Erregersporen für die Amerikanische Faulbrut sind in mehreren Bienenvölkern nachgewiesen worden. Behörde legt Sperrgebiet fest.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen warnt Züchter auch in Gladbeck aus aktuellem Anlass vor der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut (AFB). Sporen des die Seuche verursachenden Bakteriums sind mehrfach in Bienenvölkern nachgewiesen worden. AFB ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche, die in Deutschland in den letzten Jahren erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Im Kreis ist ein Sperrgebiet festgelegt worden.

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Konkret betrifft das Untersuchungsgebiet den Bereich Dorsten-Lembeck. Das engmaschigere AFB-Monitoring soll dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Bienenseuche unterbunden wird. Die dort ansässigen Imker mit untersuchungspflichtigen Bienenvölkern sind bereits informiert. Die Bienenseuche ist für den Menschen ungefährlich, auch durch den Verzehr von Honig besteht keinerlei Gefahr. Jedoch verbreitet sich die Seuche schnell von einem futtersuchenden Bienenvolk zum anderen. Das sporenbildende Bakterium befällt dabei die Larven der Honigbiene noch in den Brutzellen und sorgt für das Absterben des Bienennachwuchses.

Sorgfältige Prävention kann die Ausbreitung verhindern

Das Kreisveterinäramt empfiehlt sich eng an die gute imkerliche Praxis zu halten, die eine entscheidende Rolle spielt, um der Infektion mit der Afrikanischen Faulbrut vorzubeugen. Demnach sollten Imker Bienenvölker grundsätzlich nur unter Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses kaufen und keinen fremden Honig an Ihre eigenen Bienen verfüttern. Ausrüstungsgegenstände, Bienenstöcke und Futtergeschirr sollten regelmäßig desinfiziert oder ausgetauscht werden, da sich die Erreger sehr hartnäckig an Gegenständen halten können. Zudem gilt es, auf eine gute Wabenhygiene zu achten. Im Sinne der Eigenkontrolle können Imker Futterkranzproben auf Sporen des Erregers untersucht lassen.

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Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die private Haltung von Bienen bei der Kreisverwaltung und bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen anzumelden ist. Auch bei Wanderungen von Bienenvölkern innerhalb des Kreises ist eine Genehmigung des Veterinäramtes erforderlich.