Gladbeck. Sanitärmeister soll nach einem Streit mit seiner ehemaligen Chefin deren Auto angefahren haben. Vor dem Amtsgericht Gladbeck bestreitet er das.
„Normaler“ Unfall oder absichtlich herbeigeführte Kollision? Diese Frage versucht das Schöffengericht am Amtsgericht zu beantworten. Leicht ist die Aufgabe nicht, denn Aussage steht gegen Aussage in der Verhandlung gegen einen 45-Jährigen.
Verantworten muss er sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 13. September 2021 nach einer verbalen Auseinandersetzung mit seiner Ex-Chefin auf dem Parkplatz an seinem Haus mit seinem Wagen absichtlich gegen ihr Auto gefahren zu sein. Zuvor soll er zu ihr gesagt haben: „Jetzt bekommst du, was du verdienst.“ Nach dem Crash sei er weggefahren.
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Der Angeklagte wies vor dem Amtsgericht Gladbeck die Vorwürfe vehement zurück
Wortreich wies der Sanitärmeister die Vorwürfe zurück, präsentierte Fotos, WhatsApp-Chats und E-Mails, um seine Version des Vorfalls zu untermauern. Er habe die alte Firma aus Gründen, die er nicht näher benennen wollte, Hals über Kopf verlassen und eine neue Arbeitsstelle angetreten. Am Morgen des Vorfalls habe er bemerkt, dass seine Ex-Chefin ihn aus ihrem Auto heraus filmte, als er seinen neuen Dienstwagen belud. Er sei mit seinem Auto neben ihren Wagen gefahren und habe sie durchs Fenster zur Rede gestellt. Dann habe er rückwärts einparken wollen, um draußen weiter mit ihr zu reden. Sie sei im selben Moment losgefahren, und so sei der Unfall passiert.
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Er habe keine Unfallflucht begangen, sich nur kurz entfernt, um seinen neuen Chef anzurufen und sei noch vor Eintreffen der Polizei wieder am Unfallort gewesen. Die Beamten nahmen die Kollision als „normalen“ Unfall auf, aber wenige Tage später erstattete die Frau Strafanzeige. Auch als Zeugin wiederholte die 52-Jährige ihre Vorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter. Dass sie ihn an jenem Morgen gefilmt und zwei Unterstützer bei sich hatte, die aus einiger Entfernung Fotos machten, bestritt sie nicht: „Er war noch bei uns angestellt, hatte nicht gekündigt, Firmenwagen, Schlüssel und Diensthandy nicht abgegeben und arbeitete schon anderswo. Dafür wollte ich Beweise haben.“ Die Kollision sei kein Versehen, sondern gezielt herbeigeführt worden.
Weil ihre beiden Begleiter – ihre Freundin aus gesundheitlichen Gründen, ihr Neffe unentschuldigt – nicht als Zeugen erschienen waren, wird die Verhandlung fortgesetzt. Gegen den Mann verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro.