In städtischen Gebäuden gilt ab 2. Mai keine Maskenpflicht mehr. Auch zur Landtagswahl ist in Wahllokalen der Schutz nicht mehr vorgeschrieben.

Die Stadt Gladbeck hebt ab kommenden Montag, 2. Mai, die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher auf. Die Eingangskontrolle und die Terminvereinbarung werden bis Ende Mai aufrechterhalten.

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Auch in Wahllokalen bei der Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, ist das Tragen einer medizinischen Maske zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mehr verpflichtend, so die Stadtverwaltung weiter. In beiden Fällen gilt jedoch weiterhin die Empfehlung, eine Maske zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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