Gladbeck. Das Waldgebiet Möllers Bruch in Gladbeck ist Privatbesitz. Spazierengehen ist aber erlaubt – doch nicht möglich. Dagegen geht nun der Kreis vor.
Der Streit über die Zustände im Naturschutzgebiet Möllers Bruch im Norden Gladbecks währt schon seit Jahren – und geht jetzt in die nächste Runde. Der Kreis Recklinghausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat dem Besitzer des Waldstücks vor wenigen Tagen eine Ordnungsverfügung zukommen lassen.
Vor gut fünf Jahren ist das etwa 27 Hektar große Areal an einen Privatmann verkauft worden. Der versucht seitdem mit drastischen Mitteln, Spaziergängern und Hundebesitzern den Gang durch das Wäldchen zu verleiden. Gegen geltendes Recht, wohlgemerkt. Von Anfang an stand nämlich fest, dass Möllers Bruch auch als Privatbesitz dennoch der Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet erhalten bleiben muss, so lange die Natur dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Von der Buerelterstraße aus sind die Absperrungen am Möllers Bruch in Gladbeck gut zu sehen
Der neue Besitzer weiß das aber bis heute zu verhindern, in dem er mit Barrieren aus Baumstämmen und Ästen sowie mit Gattern das Betreten des Waldes so gut wie unmöglich macht. Und auch in dem Wäldchen versperren natürlich Hindernisse an vielen Stellen den Durchgang, sind kleine Holzstege über Bachläufe „verschwunden.“ Fährt man über die Buerelterstraße entlang des Wäldchens, kann man die Holzwälle und Blockaden genau sehen: Hier kann niemand mehr spazieren gehen.
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Beim Kreis Recklinghausen versucht man seit Jahren, den Waldbesitzer zu mehr Einsicht zu bewegen – auch im Sinne der Menschen, die gern endlich wieder in dem im Städtedreieck Gladbeck, Gelsenkirchen, Bottrop-Kirchhellen gelegenem Areal in Ruhe die Natur genießen würden.
Nun gibt es Vorgaben für den Waldbesitzer
Immer wieder Beschwerden
Seitdem das Waldgebiet Möllers Bruch in Gladbeck in Privatbesitz ist, gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern, Spaziergängern und Hundebesitzern über die Zustände dort.
Auch die Baumfällungen, die der Eigentümer des Areals dort hat vornehmen lassen, bereiten einigen Beobachtern Sorgen. „Da sind ohne erkennbaren Grund auch viele alte und gesunde Bäume gefällt worden“, so eine Anwohnerin 2019 gegenüber der WAZ. Im Moment finden in dem Waldgebiet erneut umfangreiche Arbeiten statt.
Nun gibt es also eine Ordnungsverfügung. „Darin wird dem Waldbesitzer genau vorgegeben, was er zu tun hat“, erklärt Kreissprecherin Svenja Küchmeister. Demnach müssen die Sperrungen an drei vorgeschriebenen Stellen wieder aufgehoben werden, um den Zugang in den Wald zu ermöglichen. Gesperrte Wege im Möllers Bruch muss der Waldbesitzer wieder öffnen und begehbar machen.
Allerdings: Dem Kreis liegt schon die Reaktion des Waldbesitzers vor. Sein Anwalt, so Küchmeister, klagt vor Gericht einmal im Eilverfahren und dann auch grundsätzlich in einem späteren Verfahren gegen die Auflagen. Das Eilverfahren könnte schon in Kürze anstehen. Küchmeister: „Sollte die Kreisverwaltung da Recht bekommen, müsste der Waldbesitzer reagieren – und das unabhängig von dem zweiten angestrebten Verfahren.“ Sprich: Folgt das Gericht den Argumenten der Kreisverwaltung, muss der Weg in und durch den Möllers Bruch Spaziergängern erst einmal wieder ermöglicht werden.
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