Gladbeck. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Anwohnerklagen gegen das Windrad auf der Mottbruchhalde in Gladbeck abgewiesen. Das sind die Gründe.
Mehrere Anwohner hatten gegen den Bau des Windrads auf der Mottbruchhalde geklagt, das Amtsgericht Gelsenkirchen hat auch diese Klagen nun aber abgewiesen. Indes steht auch die Begründung für die Klageabweisung der Stadt Gladbeck fest, wie Gerichtssprecher Wolfgang Thewes der WAZ berichtet.
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Von sechs Anwohnern hatten zwei Anwohner ihre Klagen bereits zurückgezogen, die verbliebenen vier hat das Verwaltungsgericht nun in einem schriftlichen Verfahren abgewiesen. Die Anwohner hatten eine Lärmbelästigung sowie eine „optisch bedrängende Wirkung“ der Anlage bemängelt. Das Gericht aber kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Lärmbelästigung alle Richtwerte eingehalten werden. In drei der vier Fälle sei auch der Abstand zwischen Windrad und Grundstück groß genug, im vierten Fall habe es eine Ortsbesichtigung gegeben, aber auch von dort aus sei die Anlage nur teilweise zu sehen, so die Begründung der Ablehnung.
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Aus diesen Gründen hat das Gericht die Klage der Stadt Gladbeck abgewiesen
Die Klage der Stadt Gladbeck gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen zum Bau des Windrads hielt das Gericht aus mehreren Gründen für unbegründet. Zum einen sei das „gemeindliche Einvernehmen“ durch die Bezirksregierung ersetzt worden, und das sei völlig in Ordnung, so das Gericht. Auch im Jahr 2016 und 2018 erlassene Veränderungssperren blieben ohne Wirkung, da dafür eine konkretisierte Planung eine Voraussetzung sei, die es jedoch nicht gab.
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Die Stadt Gladbeck hatte weitere Punkte angeführt, etwa den Schutz von Kröten und Fledermäusen. „Es gibt aber einen Abschalt-Algorithmus, der bewirkt, dass sich die Anlage abschaltet, wenn die Tiere beeinträchtigt sein sollten“, so Wolfgang Thewes. Die Stadt hatte zudem bemängelt, dass das Windrad nicht dem Landschaftsplan entgegenstehen dürfe. „Der Kreis hat für das Landschaftsschutzgebiet aber eine Befreiung erteilt, da das öffentliche Interesse zum Ausbau regenerativer Energien hier Vorrang hat“, so Thewes weiter.