Gladbeck. In der Stadt Gladbeck gibt es keine klassischen Anwohnerparkzonen. Aber für 75 Euro im Jahr können Interessenten eine Ausnahmeerlaubnis bekommen.
Parkraum ist oft knapp in nordrhein-westfälischen Städten. Gerade diejenigen, die in Gebieten mit hohem Parkdruck wohnen, kurven häufig ums Karree auf der Suche nach einem Stellplatz. Daher suchen Kommunen nach Auswegen. Sie bieten Anwohnerparken an. Das kann teuer werden, gerade in Metropolen wie Köln. Oder eng, so ist in Essen die Zahl dieser Parkplätze stark beschränkt. Und welche Strategie fährt die Stadt Gladbeck?
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Sie unterscheidet sich in dieser Frage von Nachbarkommunen, beispielsweise Gelsenkirchen. Denn: Straßenzüge, die als Anwohnerparkzonen ausgewiesen sind und für die spezielle Ausweise beantragt werden können oder müssen, existieren in Gladbeck nicht. Verwaltungssprecher David Hennig erläutert: „Die Stadt stellt daher auch keine Bewohnerparkausweise im klassischen Sinne aus, sondern erteilt eine Ausnahmeerlaubnis, die von der Verpflichtung entbindet, ein Parkticket ziehen oder die Parkscheibe auslegen zu müssen.“
In Gladbecks Kerninnenstadt gibt es vier Bereiche für Ausnahmeerlaubnisse
Diese Regelung betreffe nur die Kerninnenstadt, weil dort der Parkdruck im Gegensatz zu anderen Bereichen deutlich höher sei. Dabei handelt es sich um vier Zonen, in denen das Parken mit entsprechend zugeordneten Ausnahmeerlaubnissen zulässig ist: Bottroper/Rentforter Straße, Friedrich-/Goethestraße mit den Parkplätzen Friedrichstraße und Fritz-Lange-Haus, Marktplatz, Markt-, Kirch- und Bachstraße sowie Obere Goethestraße.
Hennig betont, dass diese Bereiche nicht exklusiv nur für die Anwohnerschaft vorgesehen seien. „Sie liegen im allgemeinen Parkraum mit den dort gebührenpflichtigen oder zeitlich befristeten Stellplätzen, die ansonsten auch von allen anderen Besuchern der Innenstadt genutzt werden können. Die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen müssen sich die Stellflächen mit den übrigen Verkehrsteilnehmern teilen“, stellt der Rathaus-Sprecher klar.
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Die Ausnahmeerlaubnis wird jährlich ausgestellt und kostet 75 Euro. David Hennig berichtet: „In den vergangenen Jahren haben wir stabil zwischen 160 und 170 Ausnahmeerlaubnisse ausgestellt. Diese Zahl ist im vergangenen Jahr auf 190 angestiegen. Wir rechnen damit, dass sie sich auch für 2021 auf diesem Niveau einpendelt.“
Gebühren für Ausweise
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußerte sich bereits zu einer potenziellen Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkscheine. Er wies darauf hin, dass jahrelang der Preis für einen Ausweis pro Jahr gedeckelt gewesen sei.
Aber, so Dedy: „Dieser Preis deckte aktuell oft noch nicht einmal mehr den Verwaltungsaufwand der Städte für die Schilder und Ausweise.“
Die Regelung des Parkens mit einer Ausnahmeerlaubnis gilt bereits seit den 1990er Jahren. Anders sieht es mit der Nutzung von Stellplätzen an Schulen aus. Sollen Lehrerkräfte fürs Parken bezahlen müssen? Diese Frage kam 2012 aufs Tapet – und die Meinungen gingen auseinander. Viele Menschen vertraten den Standpunkt: Ja, warum sollte diese Berufsgruppe im Gegensatz zu anderen bevorzugt werden? Kritiker gaben zu bedenken, dass Lehrkräfte auf das umliegende Gebiet der betreffenden Schule ausweichen und dort den Parkdruck dann erhöhen könnten.
Der Gladbecker Stadtrat fällte die Entscheidung, dass Stellplätze an den städtischen Schulen kostenpflichtig zu vermieten sind. Hennig: „Diese Maßnahme gilt seit April 2015.“ Und zwar für die Parkplätze an folgenden Standorten: Lamberti-, Pestalozzi- und Regenbogenschule sowie Schule am Rosenhügel, Antonius-, Wilhelmschule, Wittringer Schule, Anne-Frank-Realschule, Werner-von-Siemens-Realschule, Ratsgymnasium, Riesener-Gymnasium, Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule und Roßheideschule Teilstandort Zweckel. Die monatliche Miete beträgt 20 Euro.