Gladbeck. Die Stadt Gladbeck plant Gebühren für die gewerbliche Nutzung von Straßen durch E-Scooter. Wie die Vorbereitung für das E-Roller-Angebot läuft.

Die Stadt Gladbeck wird für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Straßen und Wege durch E-Scooter eine Nutzungsgebühr von den Anbietern verlangen. Diesem Vorhaben hat der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zugestimmt.

Der Rat wird am Donnerstag endgültig über das Vorhaben beschließen, von einer Zustimmung wird aber ausgegangen. Im Hauptausschuss gab es Lob von den Grünen für den Beschlussentwurf, der für die Straßenbenutzung von E-Scootern (Elektro-Roller) künftig von gewerblichen Anbietern pro Fahrgerät 50 Euro Gebühr pro Jahr verlangt. Die Grünen hatten dies bei den Etatverhandlungen vorgeschlagen. Bei dem geplanten Einsatz von 300 E-Scootern in Gladbeck würden sich für die Stadt jährlich Einnahmen in Höhe von 15.000 Euro ergeben.

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Für die Benutzung öffentlicher Straßen durch E-Scooter – hier in Essen – wird die Stadt Gladbeck eine Gebühr von den Anbietern verlangen.
Für die Benutzung öffentlicher Straßen durch E-Scooter – hier in Essen – wird die Stadt Gladbeck eine Gebühr von den Anbietern verlangen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Wann das E-Scooter-Projekt startet, ist allerdings noch unklar. Bei der Entscheidung für die E-Scooter im vergangenen Herbst war von „Frühjahr 2022“ für den Start eines einjährigen Testbetriebs gesprochen worden. Laut Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer hat unter den Bedingungen der Gebührenerhebung nur noch ein Anbieter Interesse, das Angebot in Gladbeck zu etablieren. Derzeit würden entsprechende ergänzende vertragliche Vereinbarungen juristisch geprüft, so Kreuzer auf WAZ-Anfrage.

Ansonsten habe die Verwaltung die Vorbereitungen für einen Probebetrieb getroffen. Insbesondere, so der Baurat, wurden die Sperrzonen für das gesamte Stadtgebiet definiert, in denen ein Abstellen der E-Scooter verboten sein wird. Die Sperrzonen umfassen u.a. Parks, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wasserflächen, Gleisanlagen und die Fußgängerzone.

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Außerdem wurden, so Kreuzer, die zulässigen Abstellorte in den Sperrzonen festgelegt. Die Abstellorte werden lediglich in der App des Anbieters kenntlich gemacht und orientieren sich an den vorhandenen Standorten für Radabstellanlagen. Da zunächst ein Probebetrieb erfolgen soll, verzichtet die Stadt zunächst auf bauliche Maßnahmen.