Gladbeck. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde angestiegen. Das wirkt sich positiv für Minijobber in Gladbeck aus.
Im Kreis Recklinghausen haben 32.600 Menschen einen Minijob. Davon arbeiten allein 3.040 in der Gastronomie – die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen auch Gladbecker für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin.
Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt NGG-Geschäftsführer Martin Mura.
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Ampel-Koalition will den Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen
Er rechnet schon bald mit weiteren Änderungen für Minijobber: „Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen. Das sollte lieber früher als später passieren. Denn davon würden viele Beschäftigte im Kreis Recklinghausen profitieren – und längst nicht nur Minijobber.“ Darüber hinaus soll die Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf 520 Euro pro Monat. „Wer dann als Minijobber den Mindestlohn bekommt, muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt der Geschäftsführer der NGG-Region Ruhrgebiet.
Dennoch sieht die Gewerkschaft die neuen 520-Euro-Jobs kritisch: Geringfügig Beschäftigte würden dann zwar 70 Euro im Monat mehr verdienen als heute. „Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen auch zur Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie eigentlich gern ein paar Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt Martin Mura.
Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung
Er kritisiert, dass die Ampel-Koalition Minijobs „nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung. Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus: Sie bieten dieses ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so der Gewerkschafter.