Gladbeck. In Restaurants gilt künftig die 2G-Plus-Regel. Ein Gastronom aus Gladbeck würde dann wohl eher einen Lockdown vorziehen. Schon jetzt kaum Gäste.

Gastronomen in Gladbeck reagieren bestürzt, aber verständnisvoll, auf die am Freitag von Bund und Ländern beschlossene 2G-Plus-Regel für Restaurants, Bars, Kneipen und Cafés. Die Regel gilt ab Donnerstag, wie das Land NRW am Dienstag mitteilt. Wirte sehen große Einnahmeverluste auf sich zukommen. „Vielleicht wäre sogar ein Lockdown besser“, so Felix Herberhold, Inhaber des Cafés Goethestraße.

Schon jetzt sehe er, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen viele Gäste ausbleiben. 2G-Plus sei da keine gute Aussicht. „Niemand lässt sich testen, um einfach ‘mal ein Bier trinken zu gehen.“ Er sieht die neue Regel aber als einzige Lösung, die sich derzeit aufgrund der sich ausbreitenden Omikron-Welle biete, und stehe voll dahinter.

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Trotz weniger Gäste: Kosten für Personal und Miete laufen weiter

Die kommenden Wochen und Monate werde er genau beobachten müssen. „Für Gastronomen wäre vielleicht ein Lockdown besser, denn dann würde staatliche Hilfe fließen“, so Herberhold, der vor wenigen Monaten das Café Goethestraße übernommen hat. Denn in der jetzigen Situation würden trotz erwarteter niedriger Gästezahl weiter Kosten für Personal und Miete gezahlt werden müssen. Er werde künftig abwägen müssen, ob eine vorübergehende Schließung nicht kostengünstiger für ihn wäre. Sein Personal zumindest wäre abgesichert; er beschäftigt 20 Kellner, die alle eine andere hauptberufliche Tätigkeit haben.

Felix Herberhold, Inhaber des Cafés Goethestraße in Gladbeck, sagt: „Niemand lässt sich testen, um einfach ‘mal ein Bier trinken zu gehen.“
Felix Herberhold, Inhaber des Cafés Goethestraße in Gladbeck, sagt: „Niemand lässt sich testen, um einfach ‘mal ein Bier trinken zu gehen.“ © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Auch Wolfgang Thesing, Inhaber von Thesings Marktstübchen, befürchtet, dass die neue Regel viele vom Restaurantbesuch abschrecken wird. „Das wird nun schwierig.“ Für sich und sein Personal sieht er viel Arbeit auf sich zukommen. „Die meisten haben ihren 2G-Nachweis schon im Handy, bisher klappt es also gut mit der Kontrolle. Jetzt müssen wir ja dann aber noch kontrollieren, ob derjenige geboostert oder nur zweimal geimpft ist. Ist Letzteres der Fall, müssen wir auch noch den Testnachweis kontrollieren.“

2G-Plus-Regel gilt bereits in einigen Bereichen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Gastronomie als einen großen Problembereich, da Gäste dort oft für mehrere Stunden ohne Maske zusammensitzen.

Schon seit einiger Zeit muss in Lokalen ein 2G-Nachweis vorgelegt werden. Für Sport in Innenräumen, dazu zählen auch Fitnessstudios und Schwimmbäder, gilt die 2G-Plus-Regel bereits seit Ende vergangenen Jahres – auch für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben.

Vorteil von Testzentren in direkter Nähe der Lokale

Verständnis angesichts der aktuellen Lage hat jedoch auch Thesing. „Wir wollen schließlich alle gesund bleiben. Unsere Gäste sind sehr dankbar, dass wir bisher sehr penibel kontrollieren.“ Dass viele Menschen den Aufwand eines zusätzlichen Tests aber nicht auf sich nehmen wollen, befürchtet auch er. Einen kleinen Vorteil sieht er in dem Testzentrum am Glückauf-Center, das unweit seines Lokals liegt.

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Diesen Vorteil hat ebenso die Gastronomie im Wasserschloss Wittringen. Auf dem großen Parkplatz an der Bohmertstraße befindet sich direkt eine Teststelle. „Bis die Gäste dann bei uns angekommen sind, ist die viertel Stunde vielleicht um und das Testergebnis da“, sagt Restaurant-Betreiber Goran Koscevic, der in der unmittelbar in der Nähe gelegenen Teststelle einen kleinen Pluspunkt für sein Lokal sieht.

Die Konsequenzen der neuen Regel wolle er nun auf sich zukommen lassen. „Ich denke, die Zahl der Gäste wird weniger, aber es ist schon jetzt wenig los.“ Gesellschaften oder größere Gruppen gebe es gar nicht mehr. Froh ist er, dass es sich um einen kostenlosen Schnelltest und nicht um einen teuren PCR-Test handeln muss. „Das wäre dann der Totspruch gewesen.“