Gladbeck. Egal ob beim Bäcker oder in der Boutique: Für Kunden und Verkäufer gilt weiter die Maskenpflicht. Ausnahmen erklärt Gladbecks Ordnungsamtsleiter.

In allen Geschäften – vom Supermarkt bis zur Boutique – gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Sie ist Teil auch der aktuellen Coronaschutzverordnung. Darauf weist jetzt die Stadt Gladbeck hin.

Maskenpflicht gilt für Kunden und Verkaufspersonal

Es muss also vor Betreten eines jeden Ladens erst ein Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Kundinnen und Kunden also auch für das Verkaufspersonal, sofern keine anderen Vorkehrungen, wie z.B. Plexiglastrennwände, getroffen wurden. Eine Ausnahme macht die Coronaschutzverordnung bei „Verkaufs- und Beratungsgesprächen im Rahmen einer Dienstleistungserbringung oder in Handelsgeschäften, wenn alle beteiligten Personen immunisiert oder getestet sind und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten“. Dann kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Hierzu müssten die jeweiligen Geschäfte den Zutritt steuern, und vor Eintritt in die Geschäftsräume einen 3G-Nachweis von Kundinnen und Kunden verlangen. Auch das gesamte Personal muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das NRW-Gesundheitsministerium, so die Stadt, gibt hierzu jedoch folgende Hinweise: „Als Abgrenzungskriterium kann unter anderem dienen die Dauer des Gesprächs oder auch die örtliche Abgeschiedenheit.“

Ausnahme: Das Beratungsgespräch im Reisebüro zum Beispiel

Dies trifft aus Sicht der Stadtverwaltung nicht auf Supermärkte zu. Und auch eine Beratung in der Metzgerei, Bäckerei, Schuh- oder Bekleidungsgeschäften fällt nicht unter diese Regelung. „Hier geht es publikumsmäßig mitunter sehr eng zu, so dass von einer örtlichen Abgeschiedenheit wie z.B. bei einem Beratungsgespräch in einem Reisebüro oder einem Möbelhaus nicht die Rede sein kann. Auch unter dem zeitlichen Aspekt ist dies nicht vergleichbar“, erläutert Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.

Ausnahmen können somit zum Beispiel Verkaufsgespräche in Reisebüros, bei Versicherern oder Anwaltsgespräche sein, auch ein längeres Beratungsgespräch in einem Möbelhaus falle unter diese Ausnahme – die Erfüllung eines der drei “G“ (geimpft, genesen, getestet) vorausgesetzt.

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