Gladbeck. Der 26-Jährige stand nicht das erste Mal vor Gericht. Jetzt musste er sich in Gladbeck wieder wegen Körperverletzung und Bedrohung verantworten.
Es war nicht das erste Mal. Schon 2016 war Benjamin H. unter anderem wegen Körperverletzung an seiner damaligen Partnerin verurteilt worden. Jetzt musste sich der 26-Jährige erneut vor Gericht in Gladbeck verantworten. Die Vorwürfe: zwei Fälle von Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung sowie Diebstahl im August 2019. Die Geschädigte war wieder seine Ex-Partnerin. Seit diesen Vorfällen sind sie kein Paar mehr.
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Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, die Frau im Streit so fest am Arm gepackt zu haben, dass sie Hämatome davontrug. Zudem habe er ihr ins Gesicht geschlagen, sie als Miststück und Hure bezeichnet und ihr gedroht, sie „abzustechen“. Als die von ihren Eltern alarmierte Polizei kam, habe er die Wohnung verlassen, sei später noch einmal zurückgekommen und habe ihr Smartphone gestohlen.
Der arbeitslose Angeklagte braucht Geld für Cannabis und Kokain
Bei den häufigen Auseinandersetzungen während der fünfjährigen Beziehung ging es meistens um Geld, das der arbeitslose H. für Cannabis und Kokain brauchte. Der Angeklagte räumte „Handgreiflichkeiten“ ein, bedroht habe er die Frau nicht, Beleidigungen habe es auf beiden Seiten gegeben. Das Smartphone habe er nur genommen, um seine Mutter zu bitten, ihn abzuholen. Seine Partnerin habe im Hausflur laut um Hilfe gerufen, deshalb sei er mit dem Handy abgehauen, habe es aber am nächsten Tag zurückgebracht.
Nach der Aussage der Geschädigten blieb von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft letztlich nur ein Fall der Körperverletzung und statt des Diebstahls Nötigung übrig. Das Schöffengericht verurteilte ihn deshalb zu acht Monaten Haft.
H. wurde bereits im Jahr 2016 verurteilt
Wegen der Verurteilung im Jahr 2016 sitzt H. derzeit noch im Gefängnis. Seinerzeit war er zwar mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, die Bewährung war aber widerrufen worden, weil er gegen Auflagen verstoßen hatte. Jetzt bekommt er also eine Verlängerung, denn eine erneute Bewährungszeit schloss das Gericht aus.
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Vielleicht ist der 26-Jährige darüber nicht einmal böse. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie es ihm in der Haft gehe, antwortete er: „Gar nicht so schlecht.“ Er arbeite in der Küche, nehme an zwei Sportgruppen teil, habe sich um die Aufnahme in eine Wohngruppe für Straffällige nach Ende der Haftzeit beworben. Ein strukturierteres Leben also und quasi ein „Aufstieg“ nach zwei Jahren Obdachlosigkeit.