Gladbeck. Das Bürgerforum Gladbeck kritisiert eine „Verschleppung“ der richterlich verlangten Tempo-50-Begrenzung auf der B 224. Der Baurat widerspricht.

Das Bürgerforum Gladbeck kritisiert die bislang unterbliebene Ausweisung von Tempo 50 auf der B 224, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits im September 2020 angeordnet habe, als „Verschleppung“. Vorsitzender Franz Kruse: „Nichts passiert, mehrere Behörden haben das Thema wohl mit ganz spitzen Fingern angefasst.“ Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer widerspricht: Die Sache sei deutlich komplexer als von manchen gedacht. Und: Ein komplettes Tempo 50 werde derzeit gutachterlich geprüft.

Kruse reagiert mit seiner Stellungnahme auf den WAZ-Bericht über die Anmahnung von Ordnungsdezernentin Wagner in Richtung Landesbetrieb Straßen, das im Juni von der Stadt angeordnete nächtliche Tempo 50 zwischen der A 2 und der Phönixstraße endlich auszuschildern.

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Auf dem B-224-Abschnitt zwischen A 2 und Phönixstraße wurde ein nächtliches Tempo 50 bereits angeordnet. Es fehlt die Beschilderung.
Auf dem B-224-Abschnitt zwischen A 2 und Phönixstraße wurde ein nächtliches Tempo 50 bereits angeordnet. Es fehlt die Beschilderung. © Funke Foto Services | Lutz von Staegmann

Die Anordnung sei zu spät gekommen, neun Monate zuvor sei nichts passiert, so der Bürgerforums-Vorsitzende. Herausgekommen sei dann „die minimal denkbare Maßnahme – Tempo 50 nur nachts und nur zwischen A 2 und Phönixstraße“ – obwohl das Gericht Tempo 50 auch tagsüber vorschlug, und die Stadt selbst es für angebracht gehalten habe, auch eine längere Strecke für Tempo 50 zu prüfen. Das Bürgerforum wolle nun eine übergeordnete Stelle ansprechen, um eine Beschwerde über die Verschleppung der Urteilsumsetzung auf den Weg zu bringen, so Kruse.

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Stadtbaurat Kreuzer weist darauf hin, dass eine Temporeduzierung nicht allein gesehen werden könne. Konkret verlange das Gericht neben einem Lärmgutachten „auch eine gutachterliche Beurteilung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der B 224 bei einer Geschwindigkeitsreduzierung“. Dabei könne auch herauskommen, dass es bei Tempo 70 bleibt, weil die Leistungsfähigkeit der Straße sonst zu stark sinken würde, oder es durch Verkehrsverlagerungen an anderer Stelle der Stadt zu Belastungen von Anwohnern kommen könnte. Kreuzer: „In solchen Fällen wäre es unverhältnismäßig, Tempo 50 anzuordnen.“

Stadtbaurat Kreuzer sieht nächtliches Tempo 50 nur bis zu einer endgültigen Regelung

Da dieser Prozess lange dauern könnte, so der Baurat, „war und ist es Wunsch der Stadt, den Klägern bereits kurzfristig entgegen zu kommen.“ Hierfür sei von der Verwaltung „eine aufwändige Begründung auf Basis vorliegender Daten“ erstellt worden, in der erläutert werde, dass Tempo 50 in den Nachtstunden nicht zu möglichen negativen Folgen führen werde. Die Bezirksregierung sei dieser Argumentation gefolgt, allerdings nicht für einen längeren Abschnitt, den die Stadt gewollt habe. Und den sie noch wolle: Die Gutachten, die in Auftrag gegeben wurden, beziehen sich auf Auswirkungen von Tempo 50 auf dem gesamten Straßenzug der B 224. Die im Juni angeordnete reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelte daher befristet bis zu einer endgültigen Entscheidung.,