Gladbeck. Auf der B 224 in Gladbeck soll zwischen A 2 und Phönixstraße künftig nachts Tempo 50 gelten. Die Stadt reagiert damit auf ein Gerichtsurteil.

Die Stadt Gladbeck wird kurzfristig eine Temporeduzierung auf 50 km/h in den Nachtstunden auf der B 224 zwischen A 2 und Bohmert-/Phönixstraße anordnen. Diese reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelte befristet bis zu einer endgültigen Entscheidung, heißt es in einer Antwort von Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer auf eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke.

Die hatte sich über den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss an die Verwaltung gewandt, um über den aktuellen Stand der geplanten generellen Tempobegrenzung auf der B 224 informiert zu werden. Dazu hatte das Verwaltungsgericht die Stadt in einem Urteil Anfang September zur Lärmminderung verpflichtet.

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Die Bezirksregierung Münster besteht auf ein Verkehrsgutachten

Im Kern geht es um den Bereich der B 224 in Höhe der Brokamp-Siedlung, also zwischen A2 und Phönixstraße. Baurat Kreuzer teilt nun mit, dass die Bezirksregierung vor einer Entscheidung, dort das Tempo zu reduzieren, ein Verkehrsgutachten erwartet, dass untersucht, wie leistungsfähig die B 224 bei Tempo 50 bleibt, ob sich möglicherweise Verkehr verlagert und wie sich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Lärm auswirkt.

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Die Stadt, so Kreuzer, werde nun ein solches Gutachten in Auftrag geben – und zwar für den gesamten Bereich der B 224. Die Finanzmittel – ein mittlerer fünfstelliger Betrag – habe man für den neuen Etat 2021 angemeldet. Allerdings müsse man noch auf die Mittelbewilligung warten, erst dann könne das Gutachten beauftragt werden.

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Eine kurzfristige Expertise der Gutachter wird es nicht geben

Kurzfristig erwartet die Stadt keine Antwort – auch wegen der Auslastung entsprechender Büros. Daher will die Verwaltung in der Zwischenzeit zumindest eine nächtliche Tempobegrenzung vornehmen. Sie gelte, bis nach dem Gutachten endgültige Entscheidungen getroffen werden. Allerdings, so der Baurat, nur für den Bereich zwischen A 2 und Phönixstraße. Ein zunächst von der Stadtverwaltung vorgeschlagener längerer Abschnitt werde von der Bezirksregierung nicht mitgetragen.

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