Gladbeck. Gegen Gladbecks Ex-Bürgermeister Ulrich Roland gibt es in der Schwarzbauaffäre kein Strafverfahren. Staatsanwaltschaft beendet Vorermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat ihre Vorermittlungen in Gladbeck im Zusammenhang mit der Schwarzbau-Affäre Roland eingestellt. „Es gibt keinen konkreten Anfangsverdacht für eine Straftat“, so Oberstaatsanwältin Annette Milk auf WAZ-Anfrage. Daher sei das Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Ulrich Roland eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft Essen war im Frühjahr nach einer Anzeige gegen den damaligen Bürgermeister aktiv geworden und hatte Akten der Stadtverwaltung eingesehen. Geprüft wurde der Vorwurf einer möglichen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung im Amt. Die Prüfung habe jedoch keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte ergeben, so Milk.
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Staatsanwaltschaft: Es gibt keine zu ahnenden strafrechtlichen Aspekte
Hintergrund ist der nicht genehmigte Anbau von Till Roland, Sohn des Ex-Bürgermeisters und damals in der Bauverwaltung tätig, an seinem Privathaus. Ermittelt wurde wegen einer möglichen Einflussnahme aus dem damaligen Bürgermeisterbüro in Richtung Baubehörde. Geprüft wurde von der Staatsanwaltschaft ausschließlich, ob es im „Fall“ Roland strafrechtlich zu ahnende Aspekte gab.
Keinen Einfluss hat die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens auf das Disziplinarverfahren gegen Ulrich Roland durch den Kreis als kommunaler Aufsichtsbehörde. Recklinghausens Landrat Bodo Klimpel hat dieses Verfahren, das Roland mit einer Selbstanzeige auslöste, aus Objektivitätsgründen an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises abgetreten. Es geht um die Frage, ob sich der damalige Bürgermeister als oberster Dienstherr der Verwaltung korrekt im Amt verhalten hat.
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Es gibt bald erste Anhörungen beim Disziplinarverfahren
Voruntersuchungen hatten hier im Sommer ergeben, dass ein „hinreichender Verdacht“ vorliege, dass es Verstöße geben könnte, so dass das Disziplinarverfahren eröffnet wurde. Wie die WAZ erfuhr, werden im Rahmen dieses Verfahren im November erste Anhörungen stattfinden. Wann das Verfahren abgeschlossen werden könne, sei völlig unklar, heißt es.