Gladbeck. Ein Mann aus Gladbeck soll Tochter seines Stiefbruders vor 13 Jahren missbraucht haben. Jetzt hat die Frau ihn wegen Kindesmissbrauchs angezeigt.
Jahrelang galt der Arbeiter aus Gladbeck als der liebe Onkel. Er kümmerte sich um die Tochter seines Stiefbruders, als der ins Gefängnis musste. Doch jetzt gibt es einen schlimmen Verdacht.
Seit Donnerstag muss sich der 47-Jährige in Essen vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe haben es in sich. Es geht um schweren Kindesmissbrauch vor rund 13 Jahren. Doch kaum hatte der Angeklagte neben seiner Verteidigerin Victoria Grenz Platz genommen, da redete er sich auch gleich schon seinen ganzen Frust von der Seele. „Ich war wie vom Blitz getroffen“, sagte er zum Prozessauftakt am Essener Landgericht. „Die Vorwürfe kamen aus heiterem Himmel.“ Er wisse auch nicht, was in die Tochter seines Bruders gefahren sei. Was ihm vorgeworfen werde, stimme einfach nicht.
Die Eltern des damals elf oder zwölf Jahre alten Mädchens saßen im Gefängnis
Die junge Frau von heute war damals elf oder zwölf Jahre alt. Das Mädchen lebte bei der Oma, Vater und Mutter saßen beide in Haft. „Wir haben sie dann öfter mal mitgenommen – zum Angeln, zum Schwimmen, in den Freizeitpark“, so der Angeklagte. Dann habe sie auch bei seiner Familie übernachten dürfen. Genau dabei soll es passiert sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Gladbecker seine Hände bei gemeinsamen Fernseh-Abenden gleich mehrfach über den gesamten Körper des Mädchens gleiten ließ – unter der Kleidung, bis in den Intimbereich. Dabei sei er laut Anklage davon ausgegangen, dass das Kind schon eingeschlafen sei. Genau das soll jedoch nicht der Fall gewesen sein.
Vom Bad aus soll das Mädchen einen Vertrauten angerufen haben
Einmal soll das Mädchen sogar aufgestanden und ins Badezimmer gegangen sein. Von dort hat es laut Anklage einen Vertrauten angerufen. „Hol mich sofort ab, es ist etwas passiert.“ So oder so ähnlich soll sich die Grundschülerin damals am Telefon ausgedrückt haben. Doch ihr Hilferuf war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht ernst genommen worden.
Dass er die damals Achtjährige vor dem Fernseher gekrault habe, sei zwar richtig, so der Gladbecker. Aber immer nur am Arm oder am Nacken. „Sie wollte das.“ Mehr sei jedoch nicht passiert. „Vielleicht bildet sie sich das alles nur ein. Oder sie hat es geträumt.“ Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Ehefrau und Sohn des Angeklagten zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Übergriffe immer schon im Bett waren. Der Prozess wird fortgesetzt.