Gladbeck. Die WAZ hatte über die Sperrung des beliebten Freizeitvergnügens im Freibad berichtet. Das ist der aktuelle Stand zum beauftragten Gutachten.

Die SPD-Fraktion will wissen, wie es mit dem derzeit gesperrten Sprungturm im Gladbecker Freibad weiter geht. Bürgermeisterin Weist wird um Beantwortung eines Fragenkatalogs gebeten.

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Auslöser ist der Bericht in der WAZ, dass der Sprungturm im Gladbecker Freibad nicht mehr der gültigen DIN-Norm entspricht, und - wenn überhaupt - künftig nur noch eingeschränkt genutzt werden darf. Der Sprungturm im Freibad Gladbeck gehöre speziell für junge Menschen zu den Attraktionen des Bades, schreibt die SPD. Da der Badebetrieb jetzt aufgenommen wurde, beeinträchtige die Sperrung des Sprungturmes „das Geschäft des Betreibers SV 13, der mit Mindereinnahmen rechnen muss“. Aus der WAZ sei zu entnehmen gewesen, dass der Absprung aus 7,50 und zehn Metern nicht mehr möglich sei und „die Genehmigung für andere Sprunghöhen (Anm. d. Red: Statik, zu geringe Betonstärke der Plattformen) ebenfalls noch nicht gesichert ist, was weitere Schwierigkeiten für den Betreiber bedeuten könnten“.

Der Sprungturm könnte unter Auflagen in Teilbereichen genutzt werden

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SPD-Ratsherr Mario Sommerfeld bittet so um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Schließung der beiden höchsten Plattformen? 2. Kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage zu den Kosten machen. 3. Welche Sprunghöhen stehen in diesem Sommer zur Verfügung? 4. Kann die Sportverwaltung etwas zur Perspektive des Sprungturmes sagen?

Die WAZ hakte dazu schon mal bei Sportsamtchef Klaus-Dieter Bugdoll nach. Demnach erwarte man kurzfristig eine Aussage des beauftragten Gutachters, inwieweit die niedrigeren Sprungplattformen ab fünf Metern Höhe unter Auflagen genutzt werden können. „Indem zum Beispiel eine Zugangskontrolle die Belastung der Plattformen mindert“, so Bugdoll.