Gladbeck. Gladbecker können sich über die Chekko-App als Gäste registrieren, die ans Gesundheitsamt angebunden ist. Darum funktioniert die Luca-App nicht.
Der Kreis Recklinghausen weist aufgrund zahlreicher Nachfragen darauf hin, dass die App „Luca“ nach wie vor nicht zur digitalen Kontaktnachverfolgung an die Schnittstelle des Kreises angebunden ist. Die kostenlos herunterladbare Chekko-App eines Anbieters aus Herten erfüllt aber diese Anforderung.
Der Kreis Recklinghausen habe sich im März um ein Angebot zu einer Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der Luca-App bemüht, eine Antwort des Berliner Unternehmens liege aber immer noch nicht vor. Anders sehe es bei der Chekko-App aus, die bereits an das Gesundheitsamt angebunden sei. „Diese steht kostenlos in den App-Stores zum Download zur Verfügung und wird bereits von einer ganzen Reihe von Betrieben im Kreisgebiet genutzt“, so Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister.
Kontaktdaten der benachbarten Gäste können abgerufen werden
Nachdem seit Freitag letzter Woche unter anderem Geschäfte und Außengastronomien wieder öffnen durften, habe es immer wieder Anfragen zur Luca-App gegeben. „Damit die Luca-App sinnvoll zum Einsatz kommen kann, muss sie an die Schnittstelle zur Kontaktnachverfolgungs-Datenbank des Gesundheitsamts angebunden werden“, so Küchmeister. Hierzu hätten die Luca-Anbieter nicht auf Anfragen reagiert. Die Chekko-App sei demnach weiterhin die einzige App, „die an den Kreis angeschlossen ist, so dass das Gesundheitsamt im Falle eines positiv getesteten Gastes die Kontaktdaten der umliegenden Gäste abrufen kann“.
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Chekko biete zudem den großen Vorteil, dass Gastronomiebetriebe unter anderem Tische mit QR-Code als engere Besuchsbereiche in der App anlegen können, was nicht bei allen Apps möglich sei. Doch nur durch diese konkreten Angaben sei eine gezielte Auswertung für die Kontaktnachverfolgung möglich, sollte es einen positiven Fall geben. Denn werde das nicht gemacht, produziere die App lediglich umfangreiche Listen mit den Kontaktdaten von allen Personen, die an dem Tag oder in einem bestimmten Zeitfenster anwesend waren. Svenja Küchmeister: „Diese sind für das Gesundheitsamt in der Regel nicht nutzbar, weil nicht erkennbar ist, ob es überhaupt Berührungspunkte der Menschen auf der Liste mit der infizierten Person gegeben haben kann.“