Gladbeck . Mit einer Metallschiene hat ein 19-Jähriger einem Kioskmitarbeiter gegen den Kopf geschlagen. Darum gibt das Gericht ihm eine letzte Chance.
Er ist erst 19 Jahre alt, hat aber schon reichlich Erfahrung mit Polizei und Justiz gemacht. Seit 2016 musste sich M. A. mehrfach vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Raubes, mehrerer Diebstähle, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. Als er im Januar vergangenen Jahres erneut straffällig wurde, stand er unter Bewährung. In der jetzigen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gladbeck ging es wieder um gefährliche Körperverletzung, auch ein Hammer und eine Metallschiene spielten dabei eine Rolle.
Der zur Tatzeit gerade 18-Jährige hat im Verlauf einer Auseinandersetzung, an der mehrere Personen beteiligt waren, dem 26 Jahre alten Mitarbeiter einer Trinkhalle mit einer Metallschiene gegen den Kopf geschlagen. Der erlitt eine blutende Wunde und musste ärztlich versorgt werden. Den Schlag gab der Angeklagte zu, behauptete allerdings, er habe seinen vier Jahre jüngeren Cousin vor der Aggressivität des Kiosk-Angestellten schützen wollen, der mit einem erhobenen Hammer vor dem Jungen gestanden habe. „Ich wusste nicht, was ich machen sollte, da habe ich zu der Stange gegriffen, die auf einem Sperrmüllhaufen lag.“
Glaubhafter erschienen dem Gericht die Aussagen des Opfers und anderer Zeugen
Ähnlich schilderten die beiden Cousins des Angeklagten die Situation. Bei detaillierteren Nachfragen wichen ihre Zeugenaussagen allerdings von einander ab. Glaubhafter erschienen dem Gericht die Aussagen des Opfers und anderer Zeugen, die an der Massenschlägerei entweder direkt beteiligt oder zufällig dazugekommen waren. Nach ihren Schilderungen hat das Opfer den Hammer erst nach dem Schlag gegen seinen Kopf aus dem Kiosk geholt, um sich an dem Angeklagten zu rächen. Dazu kam es nicht mehr, weil die Polizei eintraf.
Zwölf Beamte waren vor Ort und fanden ein wildes Chaos vor, sagte ein Polizist als Zeuge aus. Zwei größere Personengruppen prügelten aufeinander ein. Nach Darstellung des Angeklagten war der Streit ausgebrochen, weil er den Angestellten der Trinkhalle zur Rede stellen wollte, der seinem kleinen Cousin wiederholt Alkohol verkauft und ihm am Spielautomaten habe zocken lassen. Die Zeugen der anderen Gruppe sagten aus, die drei jungen Männer seien der Trinkhalle verwiesen worden, weil sie dort schon früher mehrfach unangenehm aufgefallen seien und am Tattag wieder dort zocken wollten, ohne etwas zu konsumieren und die anderen Gäste, die dort ein Fußballspiel schauten, beleidigt hätten. Wie auch immer: Vor der Tür entwickelte sich eine handfeste Prügelei.
Der 19-Jährige hat keinen Schulabschluss, keine Arbeit
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe und seine Bewährungshelferin attestierten dem Angeklagten eine Reifeverzögerung. Er halte Termine nicht ein, hat die Sozialstunden, die ihm bei der letzten Verurteilung aufgebrummt wurden, nicht abgeleistet, hat keinen Schulabschluss und keine Arbeit. Eine fünfmonatige Untersuchungshaft allerdings habe sich positiv ausgewirkt. Das bestätigte sein Anwalt: „Er sagt, er sei froh darüber, sonst hätte er noch mehr angerichtet.“
Das Jugendschöffengericht gab dem 19-Jährigen die wohl letzte Chance, auch weil er inzwischen mit seiner Partnerin eine neun Monate alte Tochter hat. Es verurteilte ihn zu einer zweijährigen Jugendstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit und zu vier Wochen Dauerarrest. Außerdem muss er 160 Sozialstunden ableisten und weiterhin Kontakt zu seiner Bewährungshelferin halten. „Ihr Kind braucht seinen Vater und ihre Partnerin Unterstützung. Deshalb kommen Sie noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Wedig in der Urteilsbegründung. Und er gab dem Angeklagten mit auf den Weg: „Sie müssen endlich den Ernst ihrer Lage erkennen. Wir geben Ihnen noch einmal die Chance, ihr Leben in den Griff zu bekommen.“