Gladbeck. Neu- und Bestandskunden der Volksbank in Gladbeck zahlen für Guthaben über 125.000 Euro 0,5 Prozent Strafzins. Die Sparkasse wartet zunächst ab.
Am heimischen Bankenplatz in Gladbeck steht die Null für Habenzinsen nicht mehr komplett: Während die Sparkasse vorläufig noch dabei bleibt, ihren Privatkunden keine Strafzinsen bei Geldeinlagen zu berechnen, ist die Volksbank Ruhr Mitte inzwischen davon abgerückt: Seit Februar berechnet sie ihren Stammkunden mit guten Ersparnissen einen Strafzins von 0,5 Prozent.
Volksbank-Chef Dr. Peter Bottermann begründet die Maßnahme mit der seit Jahren laufenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zins, den sein Geldinstitut selbst schon seit längerem für Einlagen bei der Zentralbank leisten muss. Auf lange Sicht sei solch ein Geschäft für eine Bank nicht durchzuhalten. „Ändern wir hier nicht unsere Geschäftspolitik, holen wir uns ein Liquiditätsproblem ins Haus.“
Neukunden der Volksbank Ruhr Mitte werden schon seit August mit Strafzins belegt
Neukunden werden, so Bottermann, sogar schon seit August vergangenen Jahres bei ihren höheren Guthaben mit dem Strafzins belegt. An Stamm- und Bestandskunden trete man, so der Volksbank-Chef, seit März nach und nach heran, um den Negativzins zu vereinbaren.
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Dabei räume die Volksbank sowohl bei Neu- wie bei Bestandskunden pro Person einen Freibetrag von 100.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto und von 25.000 Euro auf dem Girokonto ein, zusammen also 125.000 Euro. Für Gelder darüber hinaus wird der Strafzins von 0,5 Prozent fällig. Ein Ehepaar, betont Bottermann, habe aber zusammen einen Freibetrag von 250.000 Euro, bevor der Negativzins fällig werde.
Genauso verfahre die Volksbank bereits bei Firmenkunden: Hier gebe es bei Guthaben einen Freibetrag von 250.000 Euro, darüber hinaus berechne das genossenschaftliche Institut mit Hauptsitz in Buer für die Aufbewahrung des Geldes einen Zins von 0,5 Prozent.
Die Sparkasse Gladbeck will erst Empfehlungen zum „Verwahrentgelt“ abwarten
Die Sparkasse bleibt zunächst bei ihrem Kurs, den Negativzins nicht an ihre Kunden weiterzureichen, so Sparkassenchef Marcus Steiner. Auch wenn die Sparkasse selbst einen Strafzins bei der EZB für Einlagen zahlen müsse – für Privatkunden werde es vorläufig beim Sparkassen-Institut kein „Verwahrentgelt“ geben, wie Steiner den Negativzins lieber nennt.
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Allerdings für gewerbliche Kunden: Die müssen schon seit dem 1. Januar 0,5 Prozent für Gelder über 100.000 Euro zahlen – die Grenze war zum Jahreswechsel von 1 Million Euro auf 100.000 Euro gesenkt worden. Sparkassenchef Steiner stellt mit Blick auf den gleichen Zinssatz, den die Sparkasse für ihre Einlagen bei der EZB zahlten muss, klar: „Wir verdienen daran nichts!“
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Steiner verweist gegenüber der WAZ allerdings auf die Auswertung von Projektergebnissen des Sparkassenverbandes zu dem Thema, die er für Anfang Juni erwartet. „Je nachdem, welche Empfehlung aus den Ergebnissen folgt, müssen wir gegebenenfalls neu über entscheiden“, so der Sparkassenchef. Die Umsetzung eines Verwahrentgeltes werde aber „eher nicht“ mehr in diesem Jahr erfolgen.
Tipp: Geld anders anlegen
Volksbank wie Sparkasse empfehlen, um dem Strafzins bei höheren Guthaben, aber auch grundsätzlich dem Inflationsverlust zu entgehen, andere Anlageformen fürs Geld – etwa in Aktien oder Fonds. Und offenbar folgen viele der Empfehlung.
Jedenfalls bei der Volksbank, wo die Anzahl neu abgeschlossener Fonds-Ansparpläne laut Vorstandschef Dr. Peter Bottermann im Vergleich zum Vorjahr um 57 Prozent stieg. Der Depotumsatz erhöhte sich mit 228,8 Millionen Euro um 51,5 Prozent.
Dennoch, so Sparkassen-Vorstandschef Marcus Steiner, parken nach wie vor viele ihr Geld auch auf dem „Sparbuch“. Im Corona-Jahr 2020 stiegen diese Kunden-Einlagen bei der Sparkasse deutlich, nämlich um satte 16,3 Prozent.