Gladbeck. Impfwillige beschweren sich, dass sie im Impfzentrum Recklinghausen, auch zuständig für Gladbeck, abgelehnt worden seien. Andere aber nicht.

Es sind irritierende Schilderungen, die die Redaktion aus der Leserschaft erreichen. Die Vorwürfe lauten, dass im Impfzentrum in Recklinghausen, das auch für Gladbeck zuständig ist, mit zweierlei Maß gemessen werde. Es geht um impfwillige Bürger aus der Priorisierungsgruppe 3.

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Vor gut einer Woche war für Teile dieser Gruppe vom Land der Weg zur Immunisierung in den Impfzentren freigemacht worden; zum Beispiel für Beschäftigte von Lebensmittelgeschäften und Drogerien, für Mitarbeiter der Justiz oder für Lehrer weiterführender Schulen.

Busfahrer gehören zur Priogruppe 3, sind aber noch nicht an der Reihe

Noch nicht an der Reihe – obwohl zur Priogruppe 3 gehörend – sind unter anderem Busfahrer. Das ist in der vergangenen Woche vom Landrat des Kreises Recklinghausen, Bodo Klimpel (CDU), in einem Schreiben an das Land scharf kritisiert worden. Eine Busfahrerin der Vestischen hat sich dennoch über das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Impftermin besorgt. Ausgestattet mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers, sprach sie beim Impfzentrum in Recklinghausen vor – und wurde abgewiesen. Aufgrund der aktuellen Erlasslage war das ein korrektes Vorgehen des Impfzentrum-Personals.

Svenja Küchmeister, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, rät: Wer im Impfzentrum noch nicht an der Reihe ist, sollte es beim Hausarzt versuchen.
Svenja Küchmeister, Sprecherin in der Kreisverwaltung Recklinghausen, rät: Wer im Impfzentrum noch nicht an der Reihe ist, sollte es beim Hausarzt versuchen. © Kreis Recklinghausen

Was die Betroffene jedoch zutiefst ärgert, ist, dass andere Busfahrer-Kollegen sehr wohl zum Impfen eingelassen worden seien, wie sie berichtet. Im Betrieb habe sie sich deshalb Frotzeleien wie „Dem Türsteher hat wohl dein Gesicht nicht gefallen“ anhören müssen, schildert die Frau. Wir haben bei der Vestischen nachgefragt. Pressesprecher Christoph van Bürk sagt, ihm seien solche Ungleichbehandlungen nicht bekannt. Möglicherweise seien Mitglieder des Fahrpersonals aufgrund anderer Priorisierungsmerkmale geimpft worden; etwa als pflegende Angehörige oder als chronisch Vorerkrankte. Das hält auch die Pressestelle der Kreisverwaltung Recklinghausen auf Anfrage für eine denkbare Erklärung. Die Busfahrerin schließt das nach den Gesprächen mit ihren Kollegen allerdings aus.

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Berufsgruppen in der Priogruppe 3

Laut Kreis Recklinghausen sind folgende Berufsgruppen in der Impf-Prioritätsgruppe 3 berücksichtigt: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Verkaufspersonal im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen und im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz.

Eine Terminvereinbarung ist über die KVWL (www.116117.de oder unter der Rufnummer 0800 116 117 02) möglich. Notwendig ist eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis.

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline für diejenigen eingerichtet, die noch Fragen haben, ehe sie sich über das Portal zum Termin anmelden. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geschaltet unter 02361 / 9709060.

Unabhängig von diesem Fall hat sich eine Leserin aus dem Kreis an die Redaktion gewandt. Die 51-Jährige arbeitet in einem Versicherungsbüro und sagt, sie habe täglich eine Vielzahl persönlicher Kundenkontakte. Auch sie hat sich eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen lassen, sich einen Termin für das Impfzentrum Recklinghausen besorgt – und wurde abgewiesen. Eine Arbeitskollegin sei jedoch einen Tag später unter den gleichen Voraussetzungen ohne jegliche Einwände geimpft worden, berichtet die Frau. Andere Priorisierungsmerkmale hätten bei der Kollegin definitiv nicht vorgelegen, versichert sie. Wer sich für einen Impftermin anmeldet, obwohl er nicht zum berechtigten Personenkreis gehört, könne zum vereinbarten Termin nicht geimpft werden, heißt es unmissverständlich auf der Homepage der Kreisverwaltung.

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Pressesprecherin Svenja Küchmeister weist den Verdacht zurück, am Impfzentrum werde willkürlich gegen diesen Grundsatz verstoßen. „Aber Fehler können natürlich passieren“, räumt sie ein. Wer im Impfzentrum noch nicht an der Reihe ist, hat möglicherweise bei seinem Hausarzt mehr Glück. Denn Arztpraxen können mittlerweile allen Personen, die zur Priogruppe 3 gehören, ein Impfangebot machen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium in der letzten Woche so entschieden. Doch auch in den Arztpraxen ist der Impfstoff immer noch ein knappes Gut.

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