Gladbeck. Die Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich im Kreis Recklinghausen auch positiv auf andere Infektionen aus. Die Fallzahlen sinken deutlich.

Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln, die eine Ausbreitung des Coronavirus’ hemmen sollen, haben offenbar einen positiven Nebeneffekt. Andere Infektionskrankheiten gehen zurück. So wurden in Gladbeck und im übrigen Kreis Recklinghausen in Pandemie-Zeiten im Jahr 2020 deutlich weniger Windpocken-Fälle als zuvor registriert.

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Das teilt die AOK Nordwest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln und die Kita- sowie Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn Auslöser für Windpocken ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird“, sagt Serviceregionsleiter Jörg Kock. Insgesamt seien im vergangenen Jahr nur 26 Infektionsfälle im Kreis Recklinghausen gemeldet worden, im Vorjahr waren es noch 60. Diese Entwicklung spiegele sich auch bundesweit wieder.

Windpocken gehören wie Mumps und Röteln zu den meldepflichtigen Krankheiten

Windpocken gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten wie auch unter anderem Cholera, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Meningokokken-Meningitis, Mumps, Tollwut und Röteln. Rückläufige Fallzahlen meldet der Kreis Recklinghausen auch für die Grippe. Von Oktober 2019 bis März 2020 gab es 1032 gemeldete Fälle. Im Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 waren es lediglich drei, so Kreissprecherin Svenja Küchmeister.

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Sie sagt zu den gesunkenen Windpocken- und Grippe-Zahlen: „Als Erklärung für die geringeren Fallzahlen wird seitens des Gesundheitsamts aufgeführt, dass die Schutz- und Hygienemaßnahmen eine große Rolle spielen; bei den Grippe-Fällen könnte aber auch noch eine Rolle spielen, dass gegebenenfalls weniger Abstriche genommen wurden.“ Aber: „Darüber liegen uns keine konkreten Zahlen vor.“

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Immunisierung gegen die äußerst ansteckende Kinderkrankheit

Windpocken (Varizellen) gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. „Daher raten wir dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, erklärt Kock.

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Küchmeister weist darauf hin: „Die erste Impfung für Kinder wird von der STIKO im Alter von elf bis 14 Monaten empfohlen.“ Die zweite Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen. Kock: „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln.“ Eine Impfung könne nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte.

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