Gladbeck. Click & Meet, Präsenzunterricht: Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Kreis weiter so niedrig bleiben, sind Lockerungen möglich – auch in Gladbeck.
Auch in Gladbeck greift im Moment die „Bundes-Notbremse“, die ab bestimmten Inzidenzwerten zusätzliche Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen sowie Einschränkungen im Einzelhandel, in Kitas und Schulen sowie in weiteren Bereichen vorsieht.
Als Maßstab für Gladbeck gilt der Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen
Wann welche Regeln gelten – das sorgt bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei anderen Gruppen, regelmäßig für Unsicherheiten, weil es mittlerweile schwer fällt, den Überblick zu behalten. Deshalb stellt die Stadt jetzt noch einmal grundsätzlich klar: Als Maßstab für Gladbeck gilt der Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen, der mit Stand Dienstag seit zwei Tagen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 liegt (Montag 141,5, Dienstag 145,2).
Laut Infektionsschutzgesetz gilt, dass der entsprechende Wert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten werden muss. Am folgenden Tag stellt das Land NRW dann per Allgemeinverfügung fest, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Beschränkungen vorliegen. Die Allgemeinverfügung tritt dann am darauffolgenden Tag in Kraft. Lockerungen wirken somit frühestens nach sieben Tagen.
Die Lockerungen betreffen zum Beispiel den Einzelhandel
Somit ist auch in Gladbeck bei gleichbleibendem oder sinkendem Inzidenzwert frühestens in der kommenden Woche mit Lockerungen zu rechnen. Diese betreffen dann beispielsweise den Einzelhandel, der bei einem Wert von unter 150 wieder „Click & Meet“ anbieten kann, sowie Schulen, die ab einem Wert von 165 wieder in den Wechselunterricht gehen können. Erst wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Beschränkungen der Bundes-Notbremse wieder ausgesetzt und es greift nur noch die Corona-Schutzverordnung des Landes.
Zudem hat das Land NRW beschlossen, dass ab heute eine nachgewiesene Immunisierung, durch eine überstandene Corona-Erkrankung sowie einer vollständigen Impfung, dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich steht. Dieser wird bei „Click & Meet“ im Einzelhandel, bei bestimmten Dienstleistungen, bei der Testpflicht in Schulen oder der Einreisequarantäne benötigt.
+++ Mehr Nachrichten, Bilder und Videos aus Gladbeck finden Sie hier +++
+++ Und folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook +++