Gladbeck. Unter Corona-Bedingungen darf man im Standesamt Gladbeck nur im engsten Kreis heiraten. Bei Beerdigungen ist die Zahl der Trauergäste begrenzt.

Für das Heiraten im Standesamt Gladbeck gelten angesichts der dritten Coronawelle inzwischen die strengsten Regeln. Und auch die Bestimmungen bei den Bestattungen auf den drei Gladbecker Friedhöfen sind wegen der Pandemie äußerst restriktiv. Die WAZ fragte, da es immer wieder zu Änderungen kommt, im Rathaus nach den Details der aktuellen Regelungen.

Laut Corona-Schutzverordnung darf derzeit bei Trauungen im Alten Rathaus neben dem Standesbeamten nur das Brautpaar anwesend sein. Die Verordnung erlaube pro zehn Quadratmeter nur eine Person, und da das Trauzimmer im Rathaus 38 Quadratmeter misst, seien nur drei Personen zulässig, so Stadtsprecher David Hennig auf WAZ-Anfrage. „Für eine gültige Eheschließung sind jedoch auch nur drei Personen erforderlich – eben das Brautpaar und der Standesbeamte“, so der Sprecher. Selbst ein Fotograf ist derzeit im Trauzimmer nicht zulässig. Die Brautleute und der Standesbeamte müssen auch im Brautzimmer eine Maske tragen – bis sie sich setzen. Auch bei der eigentlichen Trauzeremonie darf die Maske abgelegt bleiben.

Nur vor dem Gladbecker Rathaus kann man den Brautleuten gratulieren

Trauungen auf Schloss Wittringen sind wegen der Corona-Pandemie weiterhin nicht möglich, das Trauzimmer bleibt geschlossen.
Trauungen auf Schloss Wittringen sind wegen der Corona-Pandemie weiterhin nicht möglich, das Trauzimmer bleibt geschlossen. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Ein Wechsel in größere Räum des Rathauses, etwas in den Ratssaal, damit mehr Personen an der Trauung teilnehmen könnten, sei nicht möglich. Hennig: „Dies wäre mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen auch nicht vertretbar.“ Eine größere Zahl von Gästen würde in der jetzigen Zeit mit Blick auf allgemeine Kontaktbeschränkungen das falsche Signal aussenden, so der Stadtsprecher. Eine größere Personenzahl würde die Gefahr einer Ansteckung aller Anwesenden erhöhen – bei den Brautleuten, den Gästen und den Mitarbeitern des Standesamtes.

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Aufenthalte im Rathausflur nach der Trauung, gern genutzt zu ersten Gratulationen, sind aus Pandemiegründen derzeit nicht erlaubt. Allerdings sind vor dem Rathaus, wo gerne Verwandte und Freunde auf die Frischvermählten warten, maximal 25 Gratulanten zugelassen, so Hennig. „Aber natürlich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln inklusive Maskenpflicht.“ Und wenn kleine Gruppen zusammenstünden, sollten die Gruppenmitglieder möglichst nach Haushalten sortiert sein, rät der Stadtsprecher.

Die Zahl der Trauergäste in der Trauerhalle und am offenen Grab ist begrenzt

Die Teilnehmerzahl an Beerdigungen ist coronabedingt begrenzt – in die Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte dürfen nur 25 Trauergäste.
Die Teilnehmerzahl an Beerdigungen ist coronabedingt begrenzt – in die Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte dürfen nur 25 Trauergäste. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Auch bei Beerdigungen auf den drei Gladbecker Friedhöfen ist die Teilnahme beschränkt. Zu den Trauerfeiern in den Trauerhallen ist die Zahl der Angehörigen begrenzt: Auf 25 auf dem Friedhof Mitte, auf 22 auf dem Friedhof Rentfort und auf 18 auf dem Friedhof Brauck, alles nur Sitzplätze, so Stadtsprecher Hennig. Der Zutritt zur Trauerhalle sei nur Personen gestattet, deren Daten zuvor in einer Anwesenheitsliste erfasst wurden, was vorab mit dem Bestatter besprochen werden sollte. Verabschiedungen während der Aufbahrung dürfen nur am geschlossenen Sarg stattfinden.

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Während der Trauerfeier sind das Singen, aber auch Spielen von Blasinstrumenten in der Trauerhalle grundsätzlich untersagt. Während der gesamten Beerdigung gelte eine generelle Maskenpflicht – medizinische Masken oder FFP2-Masken. Hennig: „Hiervon ausgenommen ist nur die Person, die am Rednerpult steht.“

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Der Trauerzug auf dem Friedhof ist streng geregelt

Streng geregelt, so Hennig, ist ebenso der Trauerzug von der Trauerhalle zum Grab: Anders als üblich müsse zunächst die Trauergesellschaft die Trauerhalle verlassen. Anschließend werde der Sarg herausgetragen.

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Am offenen Grab dürfen auf allen drei Friedhöfen maximal 25 Personen Abschied nehmen. In der Trauerhalle, auf dem Friedhof und während des Trauerzuges müsse grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen oder Gruppen eingehalten werden. Auch hier gelte die Maskenpflicht.

Zahl der Trauungen gesunken

Da sich die „Traubedingungen“ durch Anpassungen der Coronaschutzverordnung regelmäßig ändern, stehen sie nicht auf der Internetseite der Stadt. „Monate oder Wochen vor der Hochzeit, wenn der Termin festgemacht wird, sind sie für die Heiratswilligen irrelevant, da sich die Bestimmungen bis zum Trautag ändern könnten“, so Stadtsprecher David Hennig. „Wir informieren die Brautpaare, sobald Klarheit über die Situation am Tag der Trauung herrscht.“

Die Rahmenbedingungen für Trauungen wurden im Verlauf der Pandemie bereits mehrfach geändert, zuletzt zu Jahresbeginn, nachdem an Weihnachten die Inzidenzwerte wieder deutlich in die Höhe geschnellt waren. Da wurden die Regeln „noch mal nachgeschärft“, so Hennig.

Sie wirken sich offenbar dämpfend auf die Zahl der Trauungen aus: Während sich im ersten Quartal 2020 (Januar bis März) 48 Paare im Standesamt das Ja-Wort gaben, waren es im ersten Quartal 2021 nur 32 Paare.