Gladbeck . Kommende Woche starten die Impfungen der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Bis Anfang Mai sollen alle die erste Impfung bekommen haben.
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Gladbeck werden geimpft, die ersten fünf Termine sind bereits vereinbart. In der kommenden Woche kann es mit den Erst-Impfungen losgehen. Bis Anfang Mai sollen alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte die erste Impfung erhalten haben.
Anfang der Woche hatte der Kreis Recklinghausen angekündigt, dass die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr priorisiert geimpft werden sollen. „Das ist ein wichtiges Signal an unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Sie leisten ebenso wie die hauptamtlichen Kräfte wertvolle Arbeit für die Sicherheit unserer Stadtgesellschaft. Die Impfung bietet einen zusätzlichen Schutz im Einsatz, denn hier sind sie – genau wie die Kolleginnen und Kollegen im Hauptamt – einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt“, so Bürgermeisterin Bettina Weist.
Bei der Impf-Reihenfolge gelten klare Regeln, so der Kreis
Beim Impfen der Feuerwehrleute werden klare Regeln eingehalten, betont der Kreis Recklinghausen. Es gehe zunächst um den aktiven Einsatzdienst, also diejenigen, die im Einsatz Mindestabstände nicht immer einhalten könnten und auch aufgrund der hohen körperlichen Belastung nicht immer den Mund-Nasen-Schutz tragen könnten. Zudem sollen auch die Übungsdienste der Freiwilligen Feuerwehr wieder möglich sein, um regelmäßig für den Ernstfall zu trainieren. Dazu wurden entsprechende Konzepte erarbeitet.
„In der kommenden Woche ist eine Besprechung mit den Löschzugführern geplant, die dann in das aufwendige Hygieneschutzkonzept eingewiesen werden sollen, das auch dem Kreisgesundheitsamt vorliegt“, erläutert Feuerwehr-Chef Thorsten Koryttko. Vorgesehen sind Übungen in Kleingruppen mit maximal fünf Personen plus einer Führungskraft. Die Kleingruppen sollen nicht durchmischt werden und sollen zu verschiedenen Wochentagen in den Gerätehäusern üben. Die Übungen sollen mit FFP2-Masken erfolgen, zudem soll ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorliegen.