Gladbeck. Schüler aller weiterführenden Schulen in Gladbeck müssen jetzt Corona-Selbsttests durchführen. Das ist zu beachten und so ist der Ablauf.

Alle weiterführenden Schulen sind von Schulministerin Yvonne Gebauer angewiesen, ihre Schülerinnen und Schüler noch vor den Osterferien Corona-Selbsttests durchführen zu lassen. Die Testkits werden vom Land gestellt und zugeschickt. Das sollten Eltern und Schüler in Gladbeck zum Ablauf der Tests und zu ihren rechtlichen Möglichkeiten wissen.

Warum wird getestet? Der Selbsttest der Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schritt zu mehr schulischer Normalität und Bildungsgerechtigkeit sein. Neben den Schutzmaßnahmen und der angelaufenen Impfkampagne (unter besonderer Berücksichtigung von Lehrkräften) soll der Schüler-Selbsttest als weitere Maßnahme zur Infektionseindämmung einen Dreiklang bilden, auf dem Weg zurück in den vollständigen Präsenzunterricht.

Das Testergebnis wird nach 15 bis 30 Minuten sichtbar

Was für eine Testmethode wird durchgeführt? Die Selbsttest werden als PoC-Tests (Point of Care) bezeichnet, da sie direkt vor Ort in Eigenregie durchgeführt werden. Damit stehen sie im Gegensatz zu den PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction), wobei medizinisches Personal die Probe entnimmt und Labore diese auswerten. In den Schulen kommt der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche zum Einsatz. Bei diesen Selbsttests liegt das Ergebnis, ähnlich einem Schwangerschaftstest, nach 15 bis 30 Minuten vor.

Die Firma Roche hat ein Erklärvideo (Bild) und eine Anleitungsbroschüre herausgegeben, die die Ausführung des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test im Selbsttest erläutert (Screenshot).
Die Firma Roche hat ein Erklärvideo (Bild) und eine Anleitungsbroschüre herausgegeben, die die Ausführung des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test im Selbsttest erläutert (Screenshot). © Roche / Schulministerium NRW | Fa. Roche Schulministerium NRW

Wie muss der Test durchgeführt werden? Die Schulkinder führen die Tests selbstständig unter Aufsicht von schulischem Personal (z.B. Lehrern, Schulsozialarbeitern) in den Klassen- oder Kursräumen am Präsenzunterrichtstag mit Sicherheitsabstand durch. Unmittelbar vor dem Test wird der Mund-Nasen-Schutz abgenommen. Zuvor wird das Prozedere besprochen und Anleitungen ausgeteilt, zudem kann ein Demonstrationsvideo angeschaut werden. Ein Abstrichtupfer mit Wattebausch wird bei nach hinten geneigte, Kopf etwa zwei Zentimeter parallel zum Gaumen in die Nase eingeführt. Nacheinander soll der Tupfer dann in jedem Nasenloch je vier Mal etwa 15 Sekunden lang gedreht werden. Danach wird der Tupfer in ein Röhrchen mit Lösung gesteckt, dieses zusammengedrückt und der Tupfer zehn Mal darin gedreht. Vier Tropfen der Lösung werden dann auf die Markierung eines Teststreifens gegeben. Nach 15 bis 30 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.

Kein Kind soll bei positivem Ergebnis von der Klasse stigmatisiert werden

Was passiert, wenn mein Kind sich in der Schule positiv testet? Die Lehrkräfte kontrollieren und dokumentieren das positive Ergebnis. Eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht nicht. Zuvor sollen Regeln vereinbart werden, wie sich die Klasse bei einem positiven Ergebnis verhält, damit niemand stigmatisiert wird und dass keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr für die Lerngruppe besteht. Positiv Getestete müssen sich zunächst in einem ausgewiesenen separaten Raum in Quarantäne begeben. Dort sollen sie sensibel betreut werden, bis sie von benachrichtigten Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Ältere Schüler können allein entlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie Zuhause über einen Ansprechpartner verfügen.

Ausschnitt aus der Anleitungsbroschüre, die die Ausführung des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test im Selbsttest erläutert. Diese Informationen wurden über das Schulministerium NRW zur angeordneten Durchführung an den Schulen veröffentlicht.
Ausschnitt aus der Anleitungsbroschüre, die die Ausführung des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test im Selbsttest erläutert. Diese Informationen wurden über das Schulministerium NRW zur angeordneten Durchführung an den Schulen veröffentlicht. © Roche / Schulministerium NRW | Fa. Roche Schulministerium NRW

Wie sicher ist ein positives Ergebnis? Auf dem Ergebnisfeld des Teststreifens befinden sich Markierungen für eine Kontrolllinie (C) und eine Testlinie (T). Wenn keine Kontrolllinie auftaucht, funktioniert der Test nicht und sollte wiederholt werden. Taucht nur die Kontrolllinie auf, ist der Test negativ (keine Infektion). Taucht zur Kontrolllinie auch eine Testlinie auf, ist das Ergebnis positiv und es besteht Verdacht auf eine Corona-Infektion. Da Antigen-Schnelltests eine höhere Fehlerrate haben, muss im Verdachtsfall umgehend immer ein PCR-Test zur Bestätigung beim Arzt durchgeführt werden. Erst mit einem negativen PCR-Test ist eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich.

Ein Widerspruch gegen die Teilnahme am Corona-Test ist möglich

Muss mein Kind sich überhaupt testen lassen? Nein, eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht. Der Test ist freiwillig. Dafür erhalten die Eltern bei minderjährigen Kindern Möglichkeit zum Widerspruch. Die Erziehungsberechtigten müssen aber selbst aktiv werden.

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Ein entsprechender Formular-Vordruck kann im Bildungsportal des Schulministeriums heruntergeladen werden (www.schulministerium.nrw/selbsttests). Auch bei Schülern ohne Test soll darauf geachtet werden, dass sie nicht bedrängt und ausgegrenzt werden. Sie dürfen weiter am Unterricht teilnehmen.

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