Gladbeck. Der Eilantrag der Stadt gegen den Start der Arbeiten fürs Windrad auf der Mottbruchhalde ist abgelehnt. Stadt plant weitere rechtliche Schritte.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat über den Antrag der Stadt Gladbeck auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Baubeginn des Windrades auf der Mottbruchhalde in einem Eilverfahren entschieden. Der Antrag wurde, wie die Stadt jetzt mitteilt, in der vergangenen Woche abgelehnt.
Die Stadtverwaltung hat die Begründung des Gerichts bereits ausgewertet
Die Stadtverwaltung hatte den Antrag im November letzten Jahres beim zuständigen Gericht eingereicht. Ziel der Stadt war es, den Beginn der Bauarbeiten für die Windenergieanlage bis zum Abschluss des weiterhin laufenden Klageverfahrens gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen zu verhindern. Inzwischen hat die Verwaltung hat die Begründung des Gerichtes ausgewertet. „Diese widerspricht nachhiesiger Auffassung in mehrfacher Hinsicht bisheriger ober- und höchstgerichtlicher Rechtsprechung“, betont Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
Vor allem im Hinblick auf „das hohe Gut der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten“ sehe die Stadt sich in ihren Rechten beschnitten. Auch der Umgang mit der vom Rat beschlossenen Veränderungssperre sei nicht ausreichend vom Gericht gewürdigt worden. „Die ablehnende Haltung der Stadt Gladbeck zum Bau des Windrades auf der Mottbruchhalde ist ungebrochen. Wir werden weiterhin mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde vorgehen“, erklärt der Stadtbaurat.
Die Stadt hat Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingelegt
Im Einklang mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019 habe die Stadt daher umgehend Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte sich damals mehrheitlich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen.