Gladbeck. Steag-Konzern antwortet auf eine AfD-Anfrage. Ein genauer Baustart in Gladbeck kann noch nicht genannt werden. Das Windrad ist bereits bestellt.

Die Steag treibt das Windrad-Projekt auf der Mottbruchhalde in Gladbeck offenbar mit Elan voran: Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Windenergieanlage auf der Halde in Brauck sei für den Spätherbst 2021 vorgesehen. Das teilt das Unternehmen der AfD-Ratsfraktion mit, die von der Steag einen Zeitplan für den Windradbau verlangt hatte.

Einen detaillierteren Zeitplan unterbreitete die Steag allerdings nicht. Das sei bei einem Bauvorhaben dieser Art „seriös nicht beizubringen, zumal unter den Bedingungen einer Pandemie“, hießt es in der Antwort des Essener Energieunternehmens. Auch einen offiziellen Baubeginn – die derzeitigen Arbeiten auf dem Haldenplateau bezeichnet das Unternehmen als Bauvorbereitung – wollte ein Unternehmenssprecher auf WAZ-Nachfrage nicht nennen: Zunächst müssten die Erdverdichtungen beendet werden. Die seien wiederum nötig für das Standsicherheitsgutachten, das vor Baubeginn dem Kreis als Baubewilligungsbehörde vorgelegt werden müsse.

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Das 200-Meter-Windrad ist bereits beim Hersteller bestellt

Bei den Arbeiten auf dem Plateau der Mottbruchhalde handelt es sich laut Steag um bauvorbereitende Maßnahmen.
Bei den Arbeiten auf dem Plateau der Mottbruchhalde handelt es sich laut Steag um bauvorbereitende Maßnahmen. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Bestätigt hat der Steag-Konzern, dass das 200-Meter-Windrad inzwischen beim Hersteller bestellt ist. Nach Erkenntnissen des Unternehmens reicht eine Gründung des Windrades im Erdreich der Halde. Ein Fundament bis in den gewachsenen Boden unter der Halde ist demnach nicht erforderlich.

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Der Kreis Recklinghausen hat unterdessen der Stadt, die einen Baustopp auf der Halde wegen ihres juristischen Vorgehens gegen den „sofortigen Vollzug“ der Baugenehmigung verlangt hatte, einen Korb gegeben. Die derzeitigen Arbeiten auf der Halde seien keine Bauarbeiten zur Fundamentgründung, heißt es in der Begründung. Für die Stadt sei diese Argumentation nachvollziehbar – „zumindest derzeit“, heißt es. Baurat Dr. Volker Kreuzer: „Falls jedoch darüber hinaus gehende Fundamentarbeiten ersichtlich werden, wird die Stadt den Kreis erneut zum Einschreiten auffordern.“

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Stadt Gladbeck bitte Verwaltungsgericht Gelsenkirchen um „zeitnahe Entscheidung“

Angesichts des von der Steag angekündigten Fertigstellungsdatums liege der Fokus der Stadt darauf, so Kreuzer weiter, die anhängigen Klageverfahren voranzutreiben. Im laufenden Eilverfahren habe die Stadt zu Beginn der Woche in einer Erwiderung der Schriftsätze des Kreises und der Bauherrin die rechtliche Position der Stadt Gladbeck erneut deutlich gemacht und das Gericht gebeten, angesichts der laufenden Arbeiten eine zeitnahe Entscheidung zu treffen, so Kreuzer.