Gladbeck. Ein Mann aus Gladbeck soll Ecstasy an Jugendliche verkauft haben und steht nun vor Gericht. Die Polizei hatte mehrere Drogen bei ihm gefunden.

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich ein 28-Jähriger vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 22 Fällen Ecstasy-Tabletten an Minderjährige verkauft zu haben. Zudem fanden Polizeibeamte bei einer Wohnungsdurchsuchung rund 100 Gramm Amphetamin im Gefrierfach, 9,5 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Haschisch auf dem Tisch.

Zwischen Anfang und Sommer 2019 soll der Angeklagte zwei 17-Jährigen, die im Kinderdorf in Bottrop lebten, in einem Fall zwei, im anderen mindestens 20 Pillen zum Preis von je fünf Euro verkauft haben. Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, ließ am ersten Verhandlungstag auch die Frage, ob er selbst abhängig gewesen sei, unbeantwortet.

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Bereits am ersten Verhandlungstag waren die wichtigsten Zeugen nicht vor Gericht erschienen

Der Polizeibeamte, der die Ermittlungen gegen den Einzelhandelskaufmann geleitet hatte, berichtete, eine Anzeige aus dem Kinderdorf habe den Stein ins Rollen gebracht. Bei den Anhörungen seien der Vorname und eine Mobilfunknummer des 28-Jährigen genannt worden, Kinder aus dem Dorf hätten ihn zudem auf Fotos bei Facebook erkannt. Bei den polizeilichen Vernehmungen nach der Wohnungsdurchsuchung habe sich der Beschuldigte zur Sache ebenfalls nicht geäußert. Die wichtigsten Zeugen, die vermeintlichen Kunden des Angeklagten, waren am ersten Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen, der eine unentschuldigt, der andere hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Deshalb musste die Verhandlung vertagt werden.

Der Fortsetzungstermin brachte allerdings auch nicht sehr viel mehr Klarheit. Zum Vorwurf des Drogenhandels machte der Beschuldigte wieder keine Angaben, räumte in einer Erklärung zu Beginn der Verhandlung aber ein, dass er etwa ein Jahr Amphetamin und Marihuana konsumiert habe. Als Auslöser nannte er die Trennung von seiner langjährigen Lebenspartnerin: „Da bin ich auf die schiefe Bahn geraten, habe auf einer Party Amphetamin kennengelernt und anschließend Betäubungsmittel konsumiert.“ Das habe seine psychische Belastung gemildert. Jetzt lebe er mit einer anderen Frau zusammen und sei seitdem drogenfrei.

Einer der beiden Zeugen schien an Amnesie zu leiden

Einer der beiden Zeugen war der zweiten Ladung zwar gefolgt, trug aber nicht zur Aufklärung bei. Er lümmelte auf dem Zeugenstuhl und schien an Amnesie zu leiden. „Haben Sie Ecstasy gekauft?“ „Kennen Sie den Angeklagten?“ „Sind Sie schon von der Polizei vernommen worden?“ Stereotype Antwort: „Weiß ich nicht. Keine Ahnung.“

Richter Markus Bley hielt dem jetzt 18-Jährigen die Aussage vor, die er vor gut einem Jahr bei der Polizei gemacht hatte. Da war von einem Dealer F. aus Gladbeck die Rede, von dem er etwa 20 Mal Ecstasy-Pillen gekauft habe. Reaktion des Zeugen: „Kann mich nicht erinnern.“ Weil der zweite Zeuge sich kurz vor Verhandlungsbeginn wieder hatte krank melden lassen, wurde das Verfahren erneut vertagt.