Gladbeck. Die Polizei hat bei einem Mann aus Gladbeck eine Marihuana-Plantage entdeckt. So erklärt er den Fund und den Besitz von Waffen nun vor Gericht.
Die Anklage hörte sich gravierend an: Ein 50-Jähriger wurde beschuldigt, mit Betäubungsmitteln gehandelt und selbst Drogen besessen zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung in Gladbeck fand die Polizei im Dachgeschoss eine Marihuana-Plantage mit sieben Pflanzen, im Keller einen Waffenkoffer mit einer Schrotflinte Marke Eigenbau, einer Gaspistole und einem Messer mit etwa 30 Zentimeter langen Klinge, dazu getrocknetes Marihuana und Einwegspritzen.
Die Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht entwickelte sich im Wortsinn zu einem kurzen Prozess. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein – und lieferte eine überraschende Erklärung: Sein bester Freund, inzwischen an Krebs gestorben, habe seine Erkrankung mit selbst hergestelltem Cannabis-Öl zu behandeln versucht. Von dessen Witwe habe er das notwendige Equipment bekommen, als ein anderer Bekannter ihn gebeten habe, Cannabis-Öl für seine ebenfalls an Krebs erkrankte Frau herzustellen.
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Der Vater seiner damaligen Partnerin habe ihn nach einem heftigen Streit angezeigt
„Ich habe mir die Rezeptur aus dem Internet geholt. Ich wollte nur helfen. Das war eine große Dummheit“, sagte der Beschuldigte, der nach eigenem Bekunden nie gekifft hat, nicht einmal Zigaretten raucht. Die Plantage habe er vier bis sechs Wochen betrieben, zur Öl-Produktion sei es nicht mehr gekommen, weil der Vater seiner damaligen Partnerin ihn nach einem heftigen Streit angezeigt und die Polizei deshalb sein Haus durchsucht habe.
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Auch für die Funde im Keller blieb der nicht vorbestrafte Mann keine Erklärung schuldig: Die „Schrotflinte“ sei für Rollenspiele gedacht und nicht schussfähig (was sich bei der polizeilichen Untersuchung bestätigte), die Gaspistole habe er zum Eigenschutz angeschafft, weil er seinerzeit nachts gearbeitet und ein Haus an der Phönixstraße gekauft habe, in dessen Nachbarschaft damals Obdachlose gelebt hätten. Das Messer habe seinem Sohn gehört, und in den Einwegspritzen wurden bei den kriminaltechnischen Untersuchungen verschiedene harmlose Substanzen, aber keine Betäubungsmittel gefunden.
Nicht mehr wegen des Handels, sondern nur noch wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilte das Gericht den 50-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit. Er muss in dieser Zeit straffrei bleiben (Vorsitzender Richter Markus Bley: „Das hat ja 50 Jahre geklappt.“) und 1000 Euro an den Kinderschutzbund Gladbeck bezahlen.