Gladbeck. Baurat spricht von “nicht zulässigen“ Arbeiten auf der Mottbruchhalde und will ein Einschreiten des Kreises. Steag widerspricht: Kein Baustart.
Die Windrad-Bauarbeiten der Steag auf der Mottbruchhalde in Gladbeck haben heftige Reaktionen ausgelöst. Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer hat am Dienstag den Kreis aufgefordert, die Baustelle stillzulegen. Aus Sicht des Baudezernates seien die Arbeiten auf dem Haldentop unzulässig, da sie den Baubeginn darstellten. Laut Baugenehmigung, so Kreuzer, hätte der Stadt vor Beginn der Bauarbeiten, wozu Kreuzer die Arbeiten zur Fundamentgründung zählt, ein Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden müssen. Das sei aber nicht erfolgt.
Laut Baugenehmigung sei auch eine Sicherungsbürgschaft für einen möglichen Rückbau beim Kreis zu hinterlegen. "Ob dies geschehen ist, wissen wir nicht", so Kreuzer, der den Kreis dazu um Informationen bitten will. Angesichts der noch laufenden gerichtlichen Verfahren gegen die Genehmigung durch den Kreis komme einem möglichen Rückbau der begonnenen Arbeiten aber "in der Tat eine besondere Bedeutung zu", betont der Baurat.
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Der Kreis weist die Forderung der Stadt Gladbeck zurück
Der Kreis Recklinghausen hat die Forderung der Stadt nach Stilllegung der Baustelle noch am Dienstag gegenüber der WAZ zurückgewiesen. Begründung: Die derzeitigen Arbeiten auf dem Haldentop - Bodenverdichtungen - seien laut der federführenden Kreis-Umweltbehörde noch nicht Teil der Fundamentgründung, sondern stellten weiterhin Vorarbeiten dar, so Kreissprecherin Lena Heimers auf Anfrage.
Die Bodenverdichtungen seien laut federführender Umweltbehörde geradezu eine der Voraussetzungen für das geforderte Standsicherheitsgutachten. Fundamentarbeiten fänden erst statt, wenn Beton angeliefert werde. Der Kreis stehe im engen Austausch mit der Steag, angesehen habe man sich die Bauarbeiten vor Ort zuletzt aber nicht. Der Essener Konzern hatte der Stadt bereits Ende Oktober den Beginn der Windrad-Bauarbeiten - wie es Pflicht ist - angezeigt.
Der Steag-Konzern spricht von einem Missverständnis
Von einem "Missverständnis" spricht die Steag: Bei den derzeit laufenden Arbeiten handelte es sich nicht um den Baubeginn im Sinne der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Kreises Recklinghausen, so Steag-Sprecher Daniel Mühlenfeld. Das Vorgehen des Projektträgers entspreche vielmehr den Vorgaben des Kreises, es seien keine Fristen, Auflagen oder Vorgaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verletzt worden.
Der Bau beginne mit der Fundamentgründung, mit der sei aber noch nicht begonnen worden. "Die derzeitigen Verdichtungsarbeiten haben bauvorbereitenden Charakter", betont Mühlenfeld. Sie dienten dazu, den vom Kreis geforderten Standsicherheitsnachweis erbringen zu können. Erst wenn der Standsicherheitsnachweis geführt und auch die Bürgschaft zur Absicherung der Rückbauverpflichtung erbracht seien, werde mit der Fundamentgründung begonnen, so der Steag-Sprecher.
>>> Zwei juristische Verfahren anhängig
Die Stadt Gladbeck geht auf zwei Wegen juristisch gegen das Windrad-Projekt vor: Im März 2019 reichte sie Klage gegen den Kreis Recklinghausen ein. Die Stadt fühlt sich bei dem Genehmigungsverfahren vor allem in ihren baurechtlichen Standpunkten übergangen. Das Verfahren ist seitdem vor dem Verwaltungsgericht anhängig.
Ende November 2020 folgte der Eilantrag der Stadt, der sich gegen den "sofortigen Vollzug" der Baugenehmigung richtet, den der Kreis dem Projektträger zugestand. Mit dem "sofortigen Vollzug" kann der Bauherr sein Projekt starten, ohne die juristische Klärung gegen sein Vorhaben abzuwarten.
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