Gladbeck. Keine großen Partys, kein Sekt auf der Straße: Der KOD wird in Gladbeck in der Silvesternacht die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Harte Kontaktbeschränkungen, ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Zudem darf der Einzelhandel in diesem Jahr weder Feuerwerk noch Böller verkaufen. Das alles lässt schon ahnen, dass der Jahreswechsel in der Corona-Pandemie komplett anders ausfallen wird als gewohnt.
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind Silvester erlaubt
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung im harten Lockdown zu einer kleinen Silvester-Party treffen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt, es gibt allerdings kein generelles Verbot von privatem Feuerwerk. Das Treffen mit vielen Nachbarn auf der Straße, um bei einem Schlückchen Sekt den Jahreswechsel zu feiern – das ist diesmal Silvester allerdings nicht erlaubt.
Doch werden sich auch alle an die Regeln halten? Teams des kommunalen Ordnungsdienstes werden diesmal, anders als in den Vorjahren, auf jeden Fall in der Nacht in der Innenstadt und den Stadtteilen unterwegs sein, um die Situation im Auge zu behalten. „Wir sind zwar noch in der Planung, es wird aber auf jeden Fall Kontrollen auch mit Unterstützung eines Sicherheitsdienstes und der Polizei geben“, betont Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs auf Anfrage dieser Zeitung.
Auch Hotspots wie das Hochhaus Steinstraße wird der KOD Silvester im Auge behalten
Man werde dabei natürlich umsichtig vorgehen, und die jeweilige Situation ganz genau betrachten. „Wenn zwei Nachbarn sich von Haustür zur Haustür um Mitternacht kurz zuprosten, ist das kein Grund einzuschreiten“, nennt Wirgs ein Beispiel. Anders aber werde man aber auf jeden Fall beispielsweise mit der großen Gruppe verfahren, die ausgelassen auf der Straße feiert. Zudem werde man die bekannten Hotspots in der Stadt im Auge behalten, wie beispielsweise das Hochhaus an der Steinstraße 72.
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Generell sind alle Kreise und Städte aufgerufen, im öffentlichen Raum privates Feuerwerk überall dort zu untersagen, wo bekanntermaßen viele Menschen zusammenkommen. Für den Kreis Recklinghausen besteht da allerdings kein Handlungsbedarf. Entsprechend große Plätze habe keine Stadt des Kreises aufzuweisen, sagt Landrat Bodo Klimpel. Es gebe keine Stadt mit einer gut besuchten Altstadt wie in Düsseldorf und Köln und auch keinen zentralen Domplatz wie in Münster, wo es zu Menschenansammlungen kommen könnte.
Man darf sich nicht in größeren Gruppen zu Feuerwerk verabreden
Dass kein Verbot ausgesprochen wird, bedeute allerdings nicht, dass sich Menschen in größeren Gruppen zum Feuerwerk verabreden dürfen. „Da greifen dann die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen“, betont auch Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Im Hinblick auf das erlaubte private Feuerwerk, wird deshalb von allen öffentlichen Stellen einhellig zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Raketen aufgerufen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung der geltenden Corona-Bestimmungen zur Minderung des Infektionsgeschehen, sondern ebenso darum, Verletzungen und Klinikaufenthalte zu vermeiden. Viele Krankenhäuser arbeiten bereits am Limit.
Ordnungsamtsleiter hofft, dass sich die Gladbecker an das Feiern "im erlaubten Rahmen" halten
Auch Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs schließt sich diesem Appell uneingeschränkt an. Er hofft, dass alle Gladbecker sich an das Feiern „im erlaubten Rahmen“ halten und dabei auch möglichst sicherheitshalber auf ein Feuerwerk verzichten. Und, mit Blick auf die möglicherweise negativen Auswirkungen des Jahreswechsels auf das Infektionsgeschehen, fügt er noch hinzu: „Ich bin froh, wenn Silvester vorbei ist!“