Gladbeck. Rauchmelder sind Pflicht in Wohnungen. Christian Siemes, Fachmann bei der Feuerwehr Gladbeck: „Die Geräte retten Menschenleben!“
Großfeuer wie kürzlich der Dachstuhlbrand an der De-la-Chevallerie-Straße in Gelsenkirchen-Buer ziehen das Interesse einer breiten Öffentlichkeit auf sich. Ereignisse wie dieses richten die Aufmerksamkeit auch auf Rauchmelder. Sie sind seit Jahren Pflicht in Wohnräumen. Und Christian Siemes von der Feuerwehr Gladbeck stellt mit dem Brustton der Überzeugung fest: „Sie haben sich bewährt!“
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Ein Statement mit drei Ausrufezeichen. Mindestens. Denn der Leiter der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ bei der Feuerwehr erinnert sich gleich an mehrere Ereignisse, „wo ein Heimrauchmelder Leben gerettet hat“. Beispielhaft skizziert Siemes ein Geschehen im Osten der Stadt: Ein Bewohner kommt von der Nachtschicht heim, will sich etwas zu essen aufwärmen – und fällt in Tiefschlaf, noch bevor er den Herd wieder abstellt. Wegen des Qualms schlägt irgendwann das kleine Gerät unter der Zimmerdecke an: Der Mann kann sich in Sicherheit bringen.
Gladbeck: Der Feuerwehr-Fachmann sähe auch gerne mehr CO-Melder
Siemes findet, „dass die Akzeptanz der Melder in der Bevölkerung zugenommen hat“: „Mein Standardspruch lautet: Was sind 20 Euro gegen ein Menschenleben?“ Denn darum gehe es doch, nicht um den Gebäudeschutz. Auch wenn bei rechtzeitiger Reaktion Brandschäden ebenfalls minimiert werden könnten.
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Der Spezialist stellt fest, dass wohl die allermeisten Wohnungen vorschriftsmäßig, nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, ausgerüstet sind. Vermieter, so seine Einschätzung, kontrollieren Rauchmelder in den Wohnungen sehr penibel. Häufig würden Firmen mit der Installation und Wartung beauftragt. „Wenn ein Mensch bei einem Brand in den Räumen zu Tode kommt, können die Vermieter gesetzlich belangt werden“, so Christian Siemes. Aus eigener Erfahrung könne er sagen: Die Gladbecker halten sich an die Rauchmelderpflicht. Das bemerke er immer wieder bei diversen Einsätzen, wenn er eine Wohnung, wie bei technischen Hilfeleistungen, betrete: „Da geht mein Blick automatisch, von Berufs wegen, an die Decke.“
Der Feuerwehr-Fachmann erläutert: „Verpflichtend sind Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen.“ Dabei sei wichtig, die Geräte mittig im Raum an der Zimmerdecke zu installieren, weil Brandrauch immer emporsteigt. In einem Schrank oder auf einem Möbelstück erfüllt der Melder nicht seinen Zweck. Das Gerät muss stets waagerecht ausgerichtet sein. Siemes weist darauf hin: „Er sollte etwa 50 Zentimeter bis einen Meter entfernt von der Tür angebracht werden.“
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Es gibt keine Kontrollen
Es besteht eine Pflicht, in bestimmten Räumen Rauchmelder anzubringen. Allerdings werden keine Kontrollen, beispielsweise durch Schornsteinfeger, durchgeführt. Das bedeutet aber mitnichten, dass eine Missachtung gegen diese Pflicht ohne Konsequenzen bleibt.
Erfährt die Bauaufsicht von einem Verstoß, drohen hohe Bußgelder. Eine weitere Folge kann sein, dass im Ernstfall der Versicherungsschutz beeinträchtigt ist.
Er vermisst bei den Vorschriften einen Aspekt: Wenn es nach ihm ginge, wären die Geräte auch für Wohnzimmer vorgeschrieben. Begründung: „Zu 99 Prozent haben Bewohner in diesen Räumen Fernseher, Stereoanlagen und andere elektronische Geräte aufgestellt.“ Diese können, beispielsweise durch Überhitzung oder Kurzschluss, ein Feuer verursachen.
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Und noch etwas sähe Feuerwehrmann Siemes gerne häufiger: Kohlenmonoxid-Melder. „Sie sind baurechtlich keine Verpflichtung, das war häufiger im Gespräch“, sagt er. Das Tückische: Das gefährliche Atemgift ist unsichtbar, geruchs- und geschmacksneutral – der Mensch kann es also nicht wahrnehmen. Eine Vergiftung kann in kurzer Zeit zum Tode führen. Die Geräte schlagen Alarm, sobald in einem Raum eine bestimmte CO-Konzentration erreichen. Empfehlenswert findet Siemes diese Melder allemal für jene, die einen Kamin in ihrer Wohnung haben. Der Experte räumt jedoch ein: „CO-Melder kosten um die 50 bis 70 Euro pro Stück, sind also wesentlich teurer in der Anschaffung als Rauchmelder.“
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