Gladbeck. 72-Jähriger und 26-Jähriger mussten sich vor dem Schöffengericht Gladbeck verantworten. Sie wurden zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt.

Gleich zwei Männer mussten sich – unabhängig von einander – an einem Verhandlungstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Den 72-jährigen Hans-Jürgen H. hatte dessen damalige Partnerin kurz nach der Trennung des Paares bei der Polizei angezeigt und zwei Tablets ihres Ex-Lebensgefährten mit kinderpornografischen Bildern abgegeben. Die Beamten wurden bei der Wohnungsdurchsuchung im Februar dieses Jahres weiter fündig. Auf insgesamt vier Endgeräten befanden sich mehrere tausend einschlägige Dateien: Fotos von Jugendlichen und Kindern, sogar von Kleinkindern und Säuglingen. Viele Aufnahmen zeigen schwere sexuelle Gewalt erwachsener Männer an den jungen Opfern. 20 Minuten las die Staatsanwältin aus der Anklageschrift – Details kann man nicht wiedergeben.

Urteilsbegründung

Beiden Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass sie ihre Taten unumwunden eingeräumt und bisher straffrei gelebt haben. Vorsitzender Richter Markus Bley sprach von einer positiven Sozialprognose.

Strafverschärfend wirkten sich in beiden Fällen die große Anzahl der heruntergeladenen Dateien und die teilweise sehr drastischen und gewalttätigen Motive aus.

Auf die kinderpornografischen Fotos sei der Angeklagte zufällig gestoßen

Der 72-Jährige, der die Verhandlung mit gesenktem Kopf und mit einer Mund-Nasen-Bedeckung verfolgte, war geständig. Sein Anwalt versuchte, das Fehlverhalten seines Mandanten mit dessen schwieriger Lebensphase zu erklären, „nicht zu entschuldigen“. Die angespannte Situation in der Beziehung habe sich immer weiter zugespitzt, so sehr, dass der Mann aus seiner eigenen Wohnung zog. In ihren Gesprächen habe der fünffache Vater immer wieder beteuert, dass ihm sein Verhalten unerklärlich sei. Zwar habe er im Internet Sexseiten aufgerufen, auf die kinderpornografischen Fotos aber sei er zufällig gestoßen. Er habe die Dateien löschen wollen, aber nicht gewusst, wie man das anstellt.

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Auf mehreren Endgeräten der Angeklagten befanden sich mehrere tausend einschlägige Dateien: Fotos von Jugendlichen und Kindern, sogar von Kleinkindern und Säuglingen.
Auf mehreren Endgeräten der Angeklagten befanden sich mehrere tausend einschlägige Dateien: Fotos von Jugendlichen und Kindern, sogar von Kleinkindern und Säuglingen. © dpa | Arne Dedert

Mit dem Urteil folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin: ein Jahr und sechs Monate Haft mit zweijähriger Bewährungszeit. Der nicht vorbestrafte Mann muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und 1200 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring bezahlen.

Foto eines nackten Mädchens an einen Bekannten weitergeleitet

Auf sechs Geräten hatte der zweite Angeklagte ähnliche Fotos gespeichert, 70 mit kinder- und mehrere hundert mit jugendpornografischen Motiven. Der 26 Jahre alte Marcel H. – auch er war geständig – hatte zudem das Foto eines nackten Mädchen bei einem privaten Chat an einen Bekannten weitergeleitet. Die Staatsanwältin las darüber hinaus Chatprotokolle vor, in denen der Angeklagte und eine weibliche Person ihren perversen Fantasien freien Lauf lassen. Auch dabei ging es um nicht beschreibbare sexuelle Gewalt gegen junge Mädchen. Ein Video, das die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung fand, zeigt eine Frau mit sexuellen Handlungen mit zwei kleinen Jungen.

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In ihren Gesprächen habe sein Mandant sich sehr reumütig gezeigt, habe erkannt, dass sein Verhalten nicht normal sei, sogar die Befürchtung ausgesprochen, dass es nicht bei Fantasien bleiben könnte, sagte der Pflichtverteidiger. Sein Mandant suche Hilfe, habe mit seiner Ärztin über das Problem gesprochen, in den nächsten Tagen stehe der erste Termin bei einem Psychiater an. „Es tut mit sehr leid. Ich versuche, mich zu ändern“, beteuerte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Das Schöffengericht verurteilte den bisher unbescholtenen Mann zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit. Er muss eine Therapie machen und 600 Euro an den Weißen Ring zahlen.