Essen. Der 81-jährige Gladbecker, der im März seine Partnerin brutal getötet hatte, muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Seine Partnerin hat der Gladbecker getötet, aber was den 81-Jährigen so richtig geärgert hat, waren die Kosten für Tatortreinigung und Bestattung. Das gehört wohl zu seiner Persönlichkeit, die Richter Jörg Schmitt am Mittwoch mit "Altersstarrsinn" knapp umreißt. Ob Ulrich K. erkannt hat, dass das Essener Schwurgericht ihn mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis für den Totschlag an der 73-Jährigen relativ milde verurteilt hat? An seiner Reaktion ist das nicht abzulesen.

"Ich möchte nicht im Gefängnis sterben", hatte der Mann aus dem Stadtteil Zweckel zum Prozessauftakt am 11. September den Richtern gesagt. "Ich möchte, dass ich meine Luft wieder draußen atmen kann", hatte er hinzugefügt. Und dann hatte er sich beschwert, dass die Familie seiner verstorbenen Partnerin ihn vor Gericht verklagt habe. Geld wolle sie, weil er die Beerdigungskosten nicht übernommen habe.

Keine Erinnerung an die Tat

Nach der Tat gefragt, reagierte er dagegen einsilbig. Da wollte er keine Erinnerung haben. Immerhin räumte er ein, dass er es wohl gewesen sein müsse: "Ich muss das wohl gemacht haben - in irgendeiner Form", hatte er gesagt.

Was sich in seinem Gedächtnis nicht eingegraben haben soll, nennt Staatsanwältin Birgit Jürgens einen "Mord aus Grausamkeit". Auch Richter Schmitt spricht im Urteil von einem "extremen Gewaltausbruch" und von einer Tötung "auf sehr brutale Art und Weise".

Für ihre Enkel war er der Opa

Dabei hatte es mit dem Gladbecker Paar vor 17 Jahren einmal gut angefangen. Über die Bekanntschaftsanzeige in einer christlich geprägten Zeitschrift hatten sie sich kennengelernt. Schnell gab er seine Wohnung in Essen-Heisingen auf, zog mit ihr in Zweckel zusammen. Harmonisch sollen sie zusammengelebt haben. "Opa" nannten ihre Enkelkinder den Angeklagten.

Doch das änderte sich, immer häufiger kam es zu Auseinandersetzungen. Das Schwurgericht hatte über Zeugen die Qualität der Beziehung aufgehellt. Die Frau, so Schmitt, sei zusehend dominant geworden. Da gab es böse Worte, wenn er ihrer Ansicht nach die Sträucher im Garten falsch beschnitten hatte. Oder die Scheibe fürs Butterbrot war zu dick geschnitten. Aber auch bei ihm stellten Zeugen eine Wesensveränderung fest.

Respekt verloren sie voreinander. "Looser", also Verlierer, nannte sie ihn. Und er konterte mit "alte Hexe".

26 Verletzungen festgestellt

Am 16. März eskalierte der Streit. Ulrich K. schlug immer wieder mit einem Hammer auf seine Partnerin ein. Danach nahm er ein Messer, stach in Hals und Gesicht der sterbenden Frau. Und würgte sie auch noch. Mindestens 26 Verletzungen erlitt sie. Schmitt erinnerte daran, dass es fast zur Amputation mehrerer Finger gekommen sei.

Voll schuldfähig ist er für seine Tat nicht. Psychiater Frank Sandlos meinte, eine vor 50 Jahren erfolgte Operation an der Schilddrüse könnte dazu geführt haben, dass der Angeklagte seine Affekte nicht steuern könne. Dies rechnete das Gericht dem 81-Jährigen nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" mildernd an. Staatsanwältin Jürgens hatte zehn Jahre Haft für einen "Mord aus Grausamkeit" gefordert. Doch die Kammer folgte Verteidiger Roland Rautenberger, der angesichts der Persönlichkeit seines Mandanten das Mordmerkmal "Grausamkeit" nicht erfüllt sah und für Totschlag eine Haftstrafe unter zehn Jahren beantragte.