Gladbeck. Im Amtsgericht Gladbeck finden alle Straf- und Zivilverhandlungen wieder statt. Wegen des Coronavirus’ sind Schutzmaßnahmen zu beachten.

Am Amtsgericht Gladbeck läuft der Betrieb wieder fast normal. Zwischenzeitlich waren die Aktivitäten mit Publikumsverkehr wegen der Corona-Pandemie auf ein Minimum heruntergefahren, nicht zwingend notwendige Straf- und Zivilverhandlungen verschoben worden.

Gladbeck: Viele Angelegenheiten im Amtsgericht Gladbeck lassen sich ohne einen Besuch erledigen

Nach wie vor bitten die Verantwortlichen die Bürger allerdings zu prüfen, ob für ihr Anliegen ein Besuch vor Ort oder ein direkter Kontakt notwendig ist. „Viele Angelegenheiten lassen sich auch per Telefon, Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen“, sagt Amtsgerichtsdirektor Bernd Wedig. „Wer zwingend persönlich vorsprechen muss, muss einen Termin mit uns vereinbaren.“

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Bernd Wedig, Amtsgerichtsdirektor in Gladbeck, bittet die Bürger zu prüfen, ob ein Besuch notwendig ist. Wer persönlich vorsprechen muss, muss einen Termin vereinbaren.
Bernd Wedig, Amtsgerichtsdirektor in Gladbeck, bittet die Bürger zu prüfen, ob ein Besuch notwendig ist. Wer persönlich vorsprechen muss, muss einen Termin vereinbaren. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

Im Gerichtsgebäude an der Schützenstraße sind einige Vorkehrungen getroffen worden, um das Infektionsrisiko für Besucher und Mitarbeiter zu minimieren. So müssen sich alle am Eingang ins Gebäude die Hände wachen und desinfizieren. Separate, markierte Wege beim Betreten und beim Verlassen des Gerichts sollen Begegnungsverkehr möglichst zu vermeiden.

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Auf der Internetseite des Amtsgerichts findet jeder Besucher ein Formular, das er ausgefüllt mitbringen muss. In der „Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung eines Infektionsrisikos“ geht es um Fragen nach möglichen Krankheitssymptomen, nach Auslandsaufenthalten und nach Kontakten mit Infizierten in den vergangenen 14 Tagen.

In den Verhandlungsräumen sind Plexiglasscheiben angebracht worden, um die Prozessbeteiligten – den Angeklagten und seinen Verteidiger, den Richter, die Schöffen, Staatsanwalt, Protokollführerin, Bewährungshelfer, Jugendgerichtshilfe – voneinander zu trennen. „Außerdem bitten wir darum, im Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, so Bernd Wedig. In den Gerichtssälen sei das nicht notwendig: „Dort können die notwendigen Abstände eingehalten werden.“