Gladbeck. Corona hat wohl wenig Probleme auf dem Wohnungsmarkt in Gladbeck verursacht. Wohnungsgesellschaften verzeichnen kaum Anträge auf Mietstundung.

Die Corona-Pandemie hat viele Auswirkungen – oftmals finanzielle: Bei Selbstständigen brechen Aufträge weg, Angestellte sind von Kurzarbeit betroffen oder verlieren ihren Job. Das hat auch Folgen für laufende Kosten wie die Miete. Daher beschloss der Bundestag Ende März eine Regelung, die es ermöglichte, den Betrag zu stunden. Zum 30. Juni lief die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub aus. Die WAZ zog mit dem Mieterverein und Wohnungsgesellschaften eine Bilanz.

Bei der GWG (Gladbecker Wohnungsgesellschaft) habe „keine Handvoll“ der Mieter eine Stundung beantragt, so GWG-Geschäftsführer Thomas Balke. Das liege auch daran, dass unter den Kunden viele Leistungsempfänger seien. „Daher haben wir auch nicht mit mehr Anfragen in diesem Bereich gerechnet.“ Diejenigen, die um eine Stundung gebeten hatten, hätten ihre Schulden größtenteils inzwischen auch bereits wieder bezahlt. „Die Menschen schleppen ungern Geld vor sich her. Die Miete wird ja schließlich nicht erlassen, sondern muss nur zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden“, so Balke.

Es werden mehr Anträge auf Wohngeld gestellt

Die Regelung, dass Mietern, die ihre Miete nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf, galt von April bis Ende Juni. Gewerkschaften, Verbraucherschützer und Mieterbund hatten sich für eine Verlängerung eingesetzt. Die Wohnungsgesellschaften versichern aber, auch weiterhin um individuelle Lösungen bemüht zu sein.

Die Stadtverwaltung hat indes einen Anstieg bei den Anträgen für Wohngeld ausgemacht. „Es gibt eine Steigerung von rund 15 Prozent“, so Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage. Lag die Zahl der Anträge zwischen Januar und Mai 2019 bei durchschnittlich 81 pro Monat, waren es zwischen Januar und Mai 2020 95 pro Monat. Zahlen für den Juni liegen noch nicht vor. „Wir gehen davon aus, dass Corona zu dem Anstieg der Anträge beiträgt“, so Hennig.

Mieterverein machte kaum Aufklärungsbedarf aus

Zwei Jahre haben die Mieter dafür Zeit. „Wer die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollte, musste sich frühzeitig mit seinem Mieter in Verbindung setzen und – falls gefordert – auch einen Nachweis erbringen, dass die Zahlung aufgrund der Pandemie nicht möglich ist“, erklärt Jutta Wyrwa, Rechtsberaterin beim Mieterverein Gladbeck. Aber: „Bei uns hat sich niemand erkundigt“, sagt sie. Ohnehin seien Rentner und etwa Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV nicht betroffen, vorstellbar sei eher, dass Selbstständige Schwierigkeiten bekommen haben, die monatlichen Beträge zu zahlen. „Die Informationslage zu dem Thema in der Öffentlichkeit war aber auch gut, so dass es wohl gar nicht so viel Aufklärungsbedarf gab“, vermutet Wyrwa.

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GWG-Geschäftsführer Thomas Balke hat nur wenige Anträge auf Mietstundung ausgemacht.
GWG-Geschäftsführer Thomas Balke hat nur wenige Anträge auf Mietstundung ausgemacht. © FUNKE Foto Services | Joachim Kleine-Büning

Auch die knapp 500 Mieter von Wohnungen und Gewerbeimmobilien, die von der Gladbecker Immobilien GmbH und Co. KG Blömker verwaltet werden, haben kaum die Möglichkeit zur Mietstundung in Anspruch genommen. „Mit zwei Gewerbetreibenden haben wir uns darauf verständigt, dass sie für einen Monat nur die Betriebskosten zahlen und die Miete später“, berichtet Sebastian Goldschmidt, der derzeit eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bei Blömker macht. Ansonsten habe es einige Anfragen gegeben, eine Mietstundung beantragt habe dann aber doch niemand.

Die LEG vereinbarte in drei Fällen Stundungen mit Mietern

Die LEG bewirtschaftet in Gladbeck 612 Wohnungen. „Am Standort Gladbeck gibt es insgesamt nur drei Fälle, in denen die Stundung von Mietforderungen mit uns vereinbart wurde. Vereinbarungen über Ratenzahlungen gibt es am Standort gar keine“, so LEG-Sprecher Mischa Lenz auf WAZ-Anfrage.

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Vivawest hat in Gladbeck bisher lediglich eine Mietstundungsvereinbarung geschlossen. Zu Beginn der Corona-Pandemie habe es genügt, wenn die Kunden glaubhaft versichern konnten, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. „Auf Nachweise haben wir – aus Rücksicht auf die besondere Situation – zunächst verzichtet. Inzwischen bitten wir die Kunden, welche ,pandemiebedingt’ einen Zahlungsaufschub wünschen, uns vorab geeignete Nachweise (beispielsweise einen Nachweis der Antragstellung/Gewährung staatlicher Leistungen, Arbeitgeberbescheinigung über Verdienstausfall) zur Verfügung zu stellen“, heißt es von Vivawest.

Daten speziell für Gladbeck kann die Vonovia nicht vorlegen. Bundesweit hat sich etwas mehr als ein Prozent der Mieter aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten durch Corona bei uns gemeldet, heißt es von Sprecherin Bettina Benner.