Gladbeck. Wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot musste der Ordnungsdienst in Gladbeck noch keine Bußgelder verhängen. Lob für „empfindliche Strafen“.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat in Gladbeck bislang noch keine Bußgelder wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot verhängen müssen. „Seit Montag haben wir keine Menschenansammlungen mehr beobachten können“, sagt Stadtsprecherin Christiane Schmidt auf Anfrage der WAZ.

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Christiane Schmidt betont, dass die städtischen Mitarbeiter, die die Einhaltung der Regeln kontrollieren, nicht mit „Zentimetermaß kommen, wenn Menschen nebeneinander hergehen.“ Aber: „Bei größeren Ansammlungen würden wir schon rigoros vorgehen.“ Vielmehr beobachten die Mitarbeiter des KOD sowie die zusätzlich rund 30 Verwaltungsmitarbeiter, deren eigentlicher Arbeitsplatz derzeit geschlossen ist und die daher in diesem Bereich eingesetzt werden, dass sich einige Passanten auch untereinander auf einen entsprechenden Abstand hinweisen.

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Auch über die Beschwerde-App und Facebook erreichen Hinweise die Stadtverwaltung

Das Hauptaugenmerk des KOD wird sein, Menschenansammlungen zu kontrollieren, etwa auf Grünflächen. Auch auf Spielplätzen wird weiterhin kontrolliert. Über die Beschwerde-App und über Facebook erreichen die Stadtverwaltung in diesen Tagen immer wieder Hinweise von Bürgern. „Als wir in der vergangenen Woche die Spielplätze gesperrt haben, haben wir so immer wieder Hinweise bekommen, auf welchen Spielplätzen noch Kinder unterwegs sind“, so Christiane Schmidt.

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Inzwischen seien Beschwerden weniger geworden. Die meisten Menschen hielten sich inzwischen aber auch an die Regeln. Und diejenigen, die von den Stadtmitarbeitern auf Verstöße hingewiesen würden, reagierten sehr verständnisvoll.

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Stadtverwaltung befürwortet einheitlichen Bußgeldkatalog und „empfindliche Strafen“

Indes befürwortet die Stadtverwaltung, dass das Land am Dienstag einen einheitlichen Bußgeldkatalog verabschiedet hat. Darin ist etwa festgelegt, dass für Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit 250 Euro Bußgeld verhängt werden, bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen.

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„Wir begrüßen, dass es einen landeseinheitlichen Katalog gibt und dass das Land so schnell reagiert hat“, sagt Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck. Zudem seien die „empfindlichen Bußgelder ein gutes Zeichen.“

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