Gladbeck. Schwere Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung: Ein Streit eines Mannes mit der neuen Familie seiner Ex landete jetzt vor Gericht in Gladbeck.
Schwere Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung: Am Schöffengericht fand Dienstag die Verhandlung gegen vier Männer – drei Brüder und ihren Schwager – statt. Drei von ihnen sollen im August 2017 einen mittlerweile 31-Jährigen vor der Sparkasse an der Horster Straße in Brauck verprügelt haben. Mit Fäusten, Tritten und auch einem Teleskopschlagstock sollen sie auf ihr Opfer losgegangen sein. Der Grund ist ein Familienstreit: Einer der Angeklagten ist mit der Exfrau des Opfers verheiratet; die zwei Kinder aus der ersten Beziehung leben mit ihrer Mutter beim neuen Ehemann.
Grund für den Streit ist die Exfrau des Opfers
Dass der 31-Jährige immer noch regelmäßig Kontakt zu seinen beiden Kindern hielt, sei der Grund für die Auseinandersetzung und viele weitere Streitereien gewesen. Der neue Ehemann der Frau soll die drei Mitangeklagten zu der Tat angestiftet haben. Darüber hinaus wurde ihm vorgeworfen, einen Zeugen gemeinsam mit drei weiteren Männern bedroht zu haben. Beide Vergehen konnten ihm aber nicht nachgewiesen werden, da zwei Zeugen, die vor Gericht aussagten, angegeben haben, sicht nicht mehr an die Geschehnisse erinnern zu können. Er wurde deshalb, genau wie ein weiterer Angeklagter, freigesprochen.
Blieb der Tatvorwurf der Körperverletzung. Als erster Zeuge schilderte das Opfer, was es von der Tat im Sommer 2018 noch in Erinnerung hat. Er sei abends zur Sparkasse gegangen, um Geld einzuzahlen.
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Auf dem Weg zurück zu seinem Auto sei er dann angegriffen worden. „Ich bin umgefallen und es wurde auf mich eingeschlagen“, erklärte der 31-Jährige. Ob er auch mit einem Gegenstand geschlagen worden sei, daran konnte er sich nicht mehr erinnern: „Ich hatte einfach Angst.“ Von den drei in den Angriff involvierten Personen erkannte er zwei auf der Anklagebank wieder.
Ein Jahr lang, so das Opfer, sei ihm der Kontakt zu seinen Kindern untersagt worden
Auf die Frage des Richters, ob es noch weitere Bedrohungen gegeben habe, zuckte er mit den Schultern. Immer wieder habe es Streit gegeben, seit seine Ex mit einem der Angeklagten zusammen sei, dieser habe zudem auch großen Einfluss auf sie. Ein Jahr lang habe er überhaupt keinen Kontakt zu seinem Kindern haben dürfen. Aktuell aber, so der 31-Jährige weiter, herrsche Ruhe, weil es jemanden aus der Familie der Angeklagte gebe, „der schlichtet“.
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Vier weitere Zeugen sagten vor Gericht aus. Eine junge Frau war zum Tatzeitpunkt mit ihrer Mutter ebenfalls an einem Bankautomaten der Braucker Sparkasse beschäftigt gewesen. Sie bestätigte im Großen und Ganzen die Aussagen des Opfers. Er habe gegenüber der Sparkasse mit dem Rücken an einer Hauswand gelegen und sei von drei Personen geschlagen worden. Sie sei dann zurück in die Bank gelaufen, um ihre Mutter zu beruhigen und die Polizei anzurufen. In der Zeit seien die Täter weggerannt.
Alle Angeklagten wollten sich anfangs nicht zum Tathergang äußern
Zu Anfang des Prozesses hatten alle vier Angeklagten ihre Verteidiger erklären lassen, dass sie keine Einlassungen zum Tathergang machen wollten.
Die Höhe der Strafen
Einmal ein Jahr, einmal acht Monate: Die Höhe der zur Bewährungs ausgesetzten Strafen fiel unterschiedlich aus, weil einer der beiden Verurteilten bereits vorbestraft war. Und das unter anderem auch wegen Körperverletzung.
Zudem stand er auch noch bei der Tat im August 2017 unter Bewährung. Diese beiden Umstände veranlassten den Richter, für ihn eine höhere Strafe auszusprechen. In beiden Fällen blieb er bei der Forderung der Staatsanwältin.
Zum Ende der Verhandlung hin brach dann aber doch einer sein Schweigen und gab zu, auf den 31-Jährigen eingeschlagen zu haben. Aus Notwehr allerdings, wie er betonte. Und die Begegnung sei auch nur zufällig gewesen, weil er ebenfalls zu dem Zeitpunkt ein Bankgeschäft habe erledigen wollen. Sein Bruder, der mit ihm unterwegs gewesen sei, habe sich dann ebenfalls eingemischt. Das Opfer, erklärte er außerdem noch, sei nicht so unschuldig, wie es scheint, sondern habe seine Familie immer wieder drangsaliert.
Die Notwehr sah der Richter aber nicht als gegeben an. Schon allein die Verletzungen des Opfers würden auf eine schwere Körperverletzung hindeuten. Drei Tage musste er im Krankenhaus behandelt werden. Zwei der Angeklagten wurden deshalb zu einer Strafe von acht Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Beide ausgesetzt zur Bewährung.