Gladbeck. Eine junge Frau aus Gladbeck erzählt, dass sie mit 14 von zwei Männern missbraucht worden ist. Die Gutachterin hält das für durchaus glaubwürdig.
Keine Übertreibungen, keine Hinweise auf eine absichtliche Falschbelastung: Im Prozess um das traurige Schicksal einer jungen Frau aus Gladbeck hat eine Glaubwürdigkeits-Gutachterin am Mittwoch von „erlebnisbasierten Angaben“ gesprochen. Obwohl die beiden Angeklagten aus Gelsenkirchen und Heiligenhaus dadurch unter Druck geraten sind, nahmen sie das Gutachten von Prof. Dr. Sabine Nowara ohne äußerliche Regung entgegen.
Missbraucht auf einem Autobahnrastplatz
Die beiden Freunde sollen die zur Tatzeit 14-Jährige auf einen Autobahnrastplatz verschleppt und dort missbraucht haben. Im Prozess vor dem Essener Landgericht haben sie dazu bislang geschwiegen. Das Schicksal der heute 18-Jährigen ist traurig. Schon mit 13 soll die junge Frau aus Gladbeck Drogen und Alkohol konsumiert haben. In der Schule war sie erst selten, später gar nicht mehr. Sie kam in Wohngruppen, lief weg, schlief zur Tatzeit auf der Straße. Später war sie zwei Jahre bei einer Familie in Polen. Einzelbetreuung auf Initiative des Jugendamtes.
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Über die Nacht auf der Autobahnraststätte hatte sie lange geschwiegen. So hatte sie es einem der Angeklagten, den sie schon länger kannte, und der ihr in schwierigen Zeiten offenbar auch immer mal wieder geholfen hat, angeblich auch versprochen.
Nach der Tat bekam das Opfer ein paar Euro und einen Hamburger
Doch dann hat sie sich „verplappert“, so die Gutachterin. Rache als Motiv scheide daher aus. „Sie hatte gar keine Intention, Anzeige zu erstatten.“ Vielleicht auch, weil es ihr peinlich gewesen sei, dass sie sich nach dem Vorfall mit ein paar Euro und einem Hamburger „bezahlen“ ließ. Ihre Aussagen seien im Kern auch nicht inkonstant gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Tat als „Missbrauch von Jugendlichen“ angeklagt. Höchststrafe: fünf Jahre Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.