Gladbeck. Amtsgerichtsdirektor Bernd Wedig zieht eine positive Bilanz für 2018. Der Jurist freut sich vor allem über einen Rückgang der Jugendkriminalität.

Amtsgerichtsdirektor Bernd Wedig zieht für das vergangene Jahr eine zufriedene Bilanz: Die schwere Kriminalität habe in Gladbeck abgenommen – insbesondere sei auch die µJugendkriminalität rückläufig. Das lasse sich jedenfalls an der Zahl der verhandelten Fälle am Amtsgericht ablesen, so Wedig, der seit 2014 das Amtsgericht leitet.

Vor allem bei den vor dem Jugendschöffengericht verhandelten Fällen (wo junge Intensivtäter angeklagt werden) habe es einen „ziemlichen Einbruch“ gegeben – 2017 mussten sich dort noch 87 Jugendliche oder Heranwachsende verantworten, im vergangenen Jahr waren es „nur“ 51. Beim Schöffengericht für Erwachsene reduzierte sich die Zahl der verhandelten Fälle im gleichen Zeitraum von 65 auf 58.

Wedig: Das System des „Erziehungsstrafrechts“ funktioniert

Die Zahl der geringfügigeren Straftaten, die vor Einzelrichtern verhandelt werden, bewegte sich auf Vorjahresniveau – sie hatte sich aber damals schon drastisch reduziert. Im Vergleich mit anderen Städten gehe es in Gladbeck in Sachen Kriminalität moderat zu, schlussfolgerte der Amtsgerichtsdirektor im Gespräch mit der WAZ angesichts dieser Zahlen.

Im Bereich der Jugendkriminalität erkennt der Jurist, dass das System des „Erziehungsstrafrechts“ funktioniere. Bei Verhandlungen vor den Einzelrichtern gehe es in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe darum, die jungen Leute durch verhängte Arbeitsstunden, Arreste, Teilnahmeverpflichtungen zur Drogenberatung, an Antiaggressionskuren oder sozialen Kursen „zurück auf den straffreien Weg zu bekommen“. Wedig lobte die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe der Stadt: „Die machen einen tollen Job.“

Jugendliche sind beeindruckt vom Schöffengericht

Wedig betonte, dass sich viele Jugendliche beeindruckt zeigten, wenn sie vor dem großen Schöffengericht stünden. Auch dadurch gelinge es, etliche wieder „in die Spur zu bringen“. Der Behördenchef äußerte sich in diesem Zusammenhang zufrieden, dass in Gladbeck „sehr schnell die Strafe auf dem Fuße folgt“ – im Schnitt liegen nur drei bis dreieinhalb Monate zwischen Straftat und Verhandlung.

Immer häufiger ist bei Straftaten ein Messer im Spiel

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Auffällig sei, so der Amtsgerichtsdirektor, dass es in letzter Zeit häufiger Verfahren gegen Jugendliche wegen „Abziehens“ gebe – anderen Jugendlichen werde dabei unter Zwang etwa ihr Handy abgenommen. „Die jungen Täter machen sich keine Gedanken, dass es sich um ein Verbrechen handelt, um Raub oder räuberische Erpressung mit Strafen nicht unter einem Jahr.“ Sei eine Waffe mit im Spiel – etwa ein Messer – sei es schwerer Raub mit Strafen nicht unter drei Jahren. Immer öfter, so Wedig, sei tatsächlich ein Messer bei Straftaten mit im Spiel. „Ein schlimmer Trend“, stellt er fest.

Stolz ist Wedig, dass sich intern im Amtsgericht das digitale Zeitalter immer mehr bemerkbar macht: Seit September können Rechtsanwälte ihre Klageschriften über ein elektronisches Anwaltspostfach und eine Signaturkarte einreichen. „Das ist die Vorstufe zur elektronischen Akte, die in einigen Jahren Pflicht wird.“