Gladbeck. Dank der Mülldetektive ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit stark gestiegen. Doch Umweltsünder gibt’s immer wieder.

Wieder so ein Fall, bei dem Fachleute nur den Kopf schütteln können – und verärgerte umweltbewusste Bürger ruckzuck auf der Palme sind. Da hat doch wieder irgendwer ganz dreist haufenweise Müll in der Landschaft abgeladen . . . WAZ-Leserin Renate Matesic entdeckte im Naturschutzgebiet Bloomsfeld einen ganzen Schwung ausgedienter Autoreifen nebst Plastikabfall, abgeladen von Unbekannt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion.

Zwar haben Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG) auch diesen Dreck – wie so oft bei illegalen Müllhalden – schnell von der Bildfläche entfernt, doch die Frage bleibt: Warum tun Menschen das? Vor allem, wenn, wie in Gladbeck, die korrekte Entsorgung diverser Materialien am Wertstoffhof Wilhelmstraße für Privatleute gebührenfrei ist? Und auch vermeintlich problematische Abfälle loszuwerden, kostet nicht die Welt, wie ZBG-Verwaltungsmitarbeiter Christian Trenk erklärt. Der Fachmann führt ein Beispiel an: „Eine Tonne Bauschutt kostet 20 Euro.“

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Im vergangenen Jahr leitete der ZBG nach eigenen Angaben 78 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallablagerungen ein, deren Ahndung der Stadtverwaltung und der Kreisbehörde obliegt (siehe Info-Kasten). 2017 waren es 48. Mit Stand 22. Oktober 2019 hat der Betrieb bereits 123 Verfahren angestoßen. Der Einsatz der beiden Mülldetektive, die in diesem Jahr Patrouille laufen und sich auf die Spuren von Umweltsündern setzen, lässt die Zahlen hochschnellen. „Abschreckung und viel Aufklärungsarbeit“ gehen mit der Recherche der ZBG-Kollegen Hand in Hand, berichtet Trenk. Er meint: „Die Kollegen haben eine gute Quote, Leute zu erwischen.“

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Denn da liegt das Hauptproblem: Umweltsünder auf frischer Tat zu ertappen, ist selten. Aber den Verursacher zu benennen, sei Voraussetzung, um ihn zur Verantwortung ziehen zu können, stellt Stadtsprecherin Christiane Schmidt klar.

Das gelte nicht nur für den ramponierten Kühlschrank, der sein Ende irgendwo im Wald gefunden hat, sondern schon für eine kleine Zigarettenkippe. Wer wirft sie schon weg, wenn direkt daneben – erkennbar durch seine Uniform – ein Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes steht?

Säckeweise Abfall in der Natur abzuladen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss zahlen.
Säckeweise Abfall in der Natur abzuladen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss zahlen. © ZBG

25 illegale Abfallablagerungen habe der Betrieb im laufenden Jahr an den Kreis Recklinghausen weitergeleitet, so Brigitte Köhler vom ZBG, „da es sich um private Grundstücke handelt“. 98 Fälle werden aktuell in Gladbeck, zum Beispiel im städtischen Rechtsamt, bearbeitet.

„Wir haben vermehrt Asbest-Funde und Dämmwolle“

Eine Besonderheit ist den ZBG-Fachleuten in diesem Jahr aufgefallen. Köhler: „Wir hatten vermehrt Asbest-Funde und Dämmwolle.“ Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. Doch Trenk wagt eine Einschätzung: „Solche Stoffe lassen Rückschlüsse auf Schwarzarbeit zu. Bei regulären Baustellen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung der Materialien geregelt.“

Verfahren auf Kreisebene

Während sich die Stadtverwaltung Gladbeck mit wilden Müllkippen im öffentlichen Raum befasst, ist die Kreisverwaltung Recklinghausen für „widerrechtliche Abfallablagerungen“ – wie es im korrekten Amtsdeutsch heißt – auf privaten Grundstücken zuständig.

Jochem Manz erläutert: „Die rechtliche Grundlage ist, dass Abfälle in zugelassene Anlagen zur Lagerung und Behandlung gehören.“ Im Jahr 2018, so der Sprecher der Kreisverwaltung Recklinghausen, wurden 54 Verfahren wegen Verstößen eingeleitet. 18 Mal wurde ein Bußgeld verhängt. „In diesem Jahr sind es bisher 25 Verfahren“, so Jochem Manz.

Zum Procedere sagt er: Zunächst werde eine Verwarnung (25 Euro) ausgesprochen, dann folgt das Bußgeld. „Die Höhe ist in einem Bußgeldkatalog festgelegt und hängt von Kriterien wie Material und Größe der Ablagerung ab“, sagt Manz.

Er berichtet: „Das Problem ist, einen Verursacher ausfindig zu machen. In der Regel lässt er sich nicht ermitteln.“

Auch Umweltsünder haben Lieblingsplätze, wo sie ihren Dreck abladen

Bekannt sind hingegen beim ZBG mittlerweile Stellen, die bevorzugt als Abfallhalden missbraucht werden. Trenk nennt einige Beispiele: der Wanderparkplatz an der Hegestraße, die Brücke an der Bohmertstraße, Bereiche von Welheimer Straße und Beisenstraße.

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Christiane Schmidt vermag nicht zu sagen, ob das Problem der dreisten Entsorgung von Unrat in den vergangenen Jahren größer geworden ist, oder ob weite Teile der Bürgerschaft sensibler für Umweltverschmutzung sind. Das Melden von Dreckecken per städtischen App geht schnell und einfach. Die Rathaussprecherin hofft, dass sich mit der Kombination von Aufklärung und Repression die Situation verbessern lässt.

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„Die Bußgelder in Gladbeck werden vom Ordnungsamt erhoben“, so Schmidt. Im Jahr 2018 kamen 350 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern in die Kasse. 457 Euro sind es bislang für 2019.