Gladbeck. Öffentliches Trinken ist nicht verboten. Die Stadt Gladbeck will jetzt aber prüfen, ob es nicht doch in einigen Bereichen untersagt werden kann.

Zwei öffentlichkeitswirksame Vorfälle in den vergangenen Tagen bringen die Trinkerszene am Rathaus wieder mehr in den Fokus: Montagabend musste die Polizei ausrücken, weil ein 24-Jähriger – entgegen seinem Hausverbot – wieder beim Discounter Netto im Hoch10-Gebäude aufgetaucht und, trotz mehrfacher Aufforderungen, nicht bereit war, das Geschäft freiwillig wieder zu verlassen. Eine Angestellte rief die Polizei. Es wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Am nächsten Vormittag lieferten sich zwei Männer vor der Augen etlicher Passanten vor der Netto-Filiale eine handfeste Prügelei.

Gegenüber von Netto und vor dem Rathaus sind beliebte Treffpunkte der Trinkerszene

Mittlerweile hat sich die Szene in verschiedene Gruppen aufgeteilt. Der Platz unter dem Baum zwischen dem alten Rathaus und der Sparkasse ist zwar offenbar noch ein beliebter Treffpunkt, aber nicht mehr der einzige.

Der Unterstand auf dem Festplatz an der Horster Straße ist fertig. Ein Klo gibt es auch.
Der Unterstand auf dem Festplatz an der Horster Straße ist fertig. Ein Klo gibt es auch. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

Männer und Frauen, die in der Öffentlichkeit gemeinsam Alkohol konsumieren, haben auch die Mauer unter der großen Kastanie auf dem Willy-Brandt-Platz für sich entdeckt und lassen sich auch gern im engen Durchgang zwischen Altem und Neuem Rathaus nieder.

In der Regel liefern sie der Polizei und dem Ordnungsamt wenig Anlass einzuschreiten. Sie belästigen keine Passanten, betteln nicht, begehen keine Straftaten. Wird der von ihnen verursachte Lärmpegel mit zunehmendem Alkoholkonsum lauter, kann der Kommunale Ordnungsdienst vorübergehende Platzverweise aussprechen – mehr nicht. „Es ist nicht verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken“, betont Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef im Rathaus, noch einmal. „Dass anderen Bürgern der Anblick nicht gefällt, sie ihn als störend oder beängstigend empfinden, ist verständlich, gibt uns aber nicht das Recht einzuschreiten.“

Es wird geprüft, ob das Verbot auch für die Kastanie vorm Rathaus gelten kann

Gleichwohl ist die Verwaltung nicht tatenlos. Juristische Prüfungen im Rathaus haben ergeben, dass das öffentliche Trinken zumindest in bestimmten Bereichen der Stadt verboten werden kann.

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In der nächsten Sitzungsperiode des Stadtrates soll deshalb die Ortssatzung entsprechend geändert werden. Das Verbot soll dann für die Umgebung von Schulen, Kindergärten, auf Spielplätzen und an Bus-Haltestellen gelten. Noch nicht abgeschlossen ist die Prüfung, ob es auch stichhaltige Gründe gibt, Verbote für andere Bereiche auszusprechen – beispielsweise für die Kastanie vor dem Rathaus, bis vor einiger Zeit beliebter Treffpunkt von Jugendlichen nach Schulschluss.

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Vielleicht hat sich Situation bis zum Inkrafttreten der Verbote schon etwas entschärft. Das Ausweichquartier, eine überdachte Sitzgelegenheit auf dem Festplatz an der Horster Straße, das die Verwaltung hat errichten lassen, ist am Mittwoch fertig geworden. Auch eine Dixie-Toilette steht dort jetzt. Und Aldi als Bezugsquelle für alkoholischen Nachschub auf der anderen Straßenseite ist schnell erreichbar. Einige Männer und Frauen aus der Szene hatten ihre Bereitschaft erklärt, sich künftig dort statt in der Innenstadt zu treffen.

Es gibt wohl Unstimmigkeiten innerhalb der Trinkerszene

Ob alle mitziehen, ist allerdings eher zweifelhaft, zumal es offenbar auch Unstimmigkeiten innerhalb der Szene gibt. Peter Breßer-Barnebeck dämpft deshalb auch allzu hohe Erwartungen: „Mit der Satzungsänderung und dem Ausweichangebot lösen wir einen Teil der unbefriedigenden Situation. Das grundsätzliche, ein gesamtgesellschaftliches Problem lösen wir damit nicht.“