Gladbeck. Türkeistämmige Migrantenvertreter sorgen mit einer Fehlinformation zum Aufenthaltsrecht für Ärger und Kritik im Gladbecker Integrationsrat.
Es klang nach einer ungerechten Gesetzesregelung gegenüber Migranten, war aber letztlich ein falsch dargestellter Sachverhalt, so dass der Antrag der Liste ABI im jüngsten Integrationsrat für Ärger sorgte. Die Alternative Bürger Initiative, die sich primär als Interessensvertretung türkeistämmiger Gladbecker sieht, kritisierte: Dass türkeistämmige Gladbecker und heutige Rentner, die als Gastarbeiter mehr als 40 Jahre hier „gelebt, gearbeitet und ihre Kinder großgezogen haben“, Gefahr laufen ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren, wenn sie über einen längeren Zeitraum in die Türkei reisen.
„Jetzt, wo sie Rentner sind, fliegen sie in den Sommermonaten für sechs Monate in die Türkei, weil die Lebenshaltungskosten dort noch niedrig sind und sie mit ihrer kleinen Rente in ihrem Heimatland besser leben können“, so die weitere Erklärung. Natürlich wollten die Heimkehrer für unbestimmte Zeit in ihrem Geburtsland leben, aber bei Bedarf ihre Kinder und Enkel besuchen „und ohne große Hürden nach Deutschland einreisen“. Um ihr Aufenthaltsrecht aber nicht zu verlieren, müssten die Senioren in Deutschland „eine Wohnung aufweisen und dürfen die Bundesrepublik nicht länger als ein Jahr verlassen, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht“, so ABI-Vertreter Fatma Cun, Habib Ay und Öskan Miyanyedi. Mit der Bitte an die Stadtverwaltung, zu berichten, „welche Möglichkeiten es für einen unbestimmten Aufenthalt im Ausland ohne einen Wohnsitz in Deutschland gibt, ohne dabei die Niederlassungserlaubnis zu verlieren“.
Bei Gladbecker Migranten kursieren offenbar Fehlinformationen
Doris Foerster, Abteilungsleiterin Integration und Ausländerwesen, stellte daraufhin sachlich dar, dass das Thema schon mal im Integrationsrat besprochen worden sei, gleichwohl dazu weiter Fehlinformationen bei Gladbecker Migranten kursierten. Denn die Gesetzeslage sei gemäß Paragraf 51, Absatz Zwei des Aufenthaltsgesetzes eindeutig: „Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich
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mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse besteht.“
Das von ABI vorgetragene Problem existiert also für türkeistämmige Rentner, die über 40 Jahre in Gladbeck gelebt haben, nicht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stelle die Gladbecker Ausländerbehörde „bei Vorlage des Rentenbescheides und der Krankenversicherung auf Antrag für zehn Euro eine Bescheinigung aus“, so Doris Foerster. Dass dafür eine Wohnung in Deutschland Voraussetzung sei, „ist ein Gerücht und nicht erforderlich“.
Deutliche Kritik in Richtung der Liste ABI
Daraufhin folgte teils deutliche Kritik in Richtung ABI von Nilüfer Akcay (Migrantenliste GLA), Hasan Sahin, György Angel (beide SPD) sowie Michael Wichert und Müzzeyyen Dreessen (CDU), dass das Aufgreifen von Bürgerfragen als Interessensvertreter wichtig und richtig sei, es aber keine Aufgabe des Integrationsrates ist, „als Sprechstunde für Rechtsberatung“ zu dienen, so Dezernent Rainer Weichelt.
Zu einem Sachverhalt, den die ABI-Vertreter problemlos hätten selbst recherchieren können (beispielsweise innerhalb von Sekunden via Internet). ABI sollte sich lieber vorher „drei Mal überlegen solche Anträge zu stellen, damit sich das Klima hier ein bisschen ändert“, so Hasan Sahin.
ABI zeigte sich dazu wenig integrationsfähig. Süleyman Kosar wähnte sich in seinem „demokratischen Recht“ beschnitten und Özkan Miyanyedi schimpfte, „dass unser Antrag nicht gewollt wird, geben wir an die Bevölkerung weiter“.