Gelsenkirchen. Insolvenz. 50jähriger Familienvater hatte nach der Kündigung auf Weiterbeschäftigung geklagt. Seit 24 Jahren beim Großbäcker beschäftigt

24 Jahre lang war Necmi K. beim Großbäcker Stauffenberg beschäftigt. Ab Februar erhielt er im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren kein Geld mehr, wurde freigestellt. 100 Mitarbeiter verloren ihren Job. Am 10. April folgte dann die Kündigung zum 31. Juli. Der 50-jährige Familienvater klagte gegen die Kündigung, wollte seine Weiterbeschäftigung beim Nachfolgeunternehmen Stauffenberg Co & KG durchsetzen. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab.

Über zehn Jahre hatte Necmi K. als Kommissionierer gearbeitet. Vor der Kündigung war er zwar offiziell als Fahrer eingesetzt, hatte aber nach eigener Aussage genau so häufig in der Halle bei der Kommissionierung gearbeitet. Das, so erläuterte er vor Gericht, sei aus den Schichtplänen eindeutig zu sehen. Bei Produktionsmitarbeitern war im Rahmen der Insolvenz vor der Kündigung eine Sozialauswahl zwingend erforderlich. 110 Punkte, so meinte der Kläger, habe er erzielt. Bei der Einstufung spielte eine Rolle, dass er lange beschäftigt war, zwei Kinder noch im Haushalt leben und er schwerbehindert ist. Die Rechtsvertreterin des Insolvenzverwalters geht davon aus, dass eine Reihe von Kollegen noch besser geschützt gewesen seien als der Kläger. Die Beweislast, mehrere Mitarbeiter zu benennen, die weniger schutzwürdig sind, liegt beim Kläger. Auf diese Kriterien kam es beim Kammertermin aber nicht mehr an, weil der 50-Jährige offiziell als Fahrer geführt wurde.

Angeklagter war nicht ausschließlich Fahrer

Und da der Fahrdienst ausgegliedert worden ist und alle dortigen 56 Mitarbeiter entlassen wurden, spielte die Sozialauswahl bei den Kündigungen keine Rolle mehr. Zu spät hatte der Anwalt des Mannes erst in der Hauptverhandlung darauf hingewiesen, dass sein Mandant nicht ausschließlich Fahrer gewesen sei. In den Schriftsätzen war davon nicht die Rede. Heute übernimmt CCT Logistik GmbH als eigenständiges Unternehmen den Fahrdienst für den Nachfolgebetrieb Stauffenberg Co & KG. Einige der ehemaligen Stauffenberg-Fahrer haben dort ihren Job zu wesentlich schlechteren Konditionen aufgenommen. 70 ehemalige Mitarbeiter hatten gegen ihre Entlassung geklagt. Viele auch erfolgreich. Necmi K. muss weiter vom Arbeitslosengeld leben.