Gelsenkirchen.

Die Lokalpolitik wünscht sich eine größere Beteiligung der Gelsenkirchener Bürgerschaft an ihrer Arbeit und vereinfacht den Menschen den Zugang nun erheblich. Ein entsprechender Wunsch war vor der Kommunalwahl im Mai dieses Jahres schon einmal von der CDU-Fraktion formuliert worden und trifft auf die Zustimmung aller im Rat der Stadt vertretenen Parteien.

Ein Angebot, kein Allheilmittel

Der Schritt, ein in Teilen völlig neues Verfahren auf den Weg zu bringen, soll im besten Fall dazu geeignet sein, dem wachsenden Desinteresse an der lokalpolitischen Arbeit einerseits und dem an Wahlen anderseits etwas Wirksames entgegenzusetzen.

Bei der letzten Kommunalwahl setzten nur noch 43,1 Prozent aller 195 313 Berechtigten in Gelsenkirchen ihr Kreuzchen. Dass die Maßnahmen jedoch nur ein Angebot sind und kein Allheilmittel darstellen, formulierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Heinberg – stellvertretend für alle.

Einige wichtige Eckpunkte des neuen, zwölf Punkte umfassenden Verfahrens sind:

Der Punkt „Anregungen und Beschwerden“ nach § 24 Gemeindeordnung oder auch „Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen“ wird zum regelmäßigen Tagesordnungspunkt aller Fachausschüsse, Beiräte und Bezirksvertretungen.

Eingaben formfrei an die Stadt richten

Sämtliche Eingaben können ab sofort formfrei an die Stadt Gelsenkirchen gerichtet werden. Um tatsächlich einen barrierefreien Zugang zu etablieren, wird auf der Homepage der Stadt zusätzlich eine Texthilfe eingerichtet, an der sich Antragsteller (sogenannte Petenten) orientieren können. Die beim Oberbürgermeister eingehenden Zuschriften werden unverzüglich an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet.

Auch interessant

Wie bisher kann ein Bürger in der entsprechenden Sitzung seinen Antrag mündlich begründen, wenn der Ausschuss oder Beirat das befürwortet. Neu ist hingegen, dass der Petent mit der Zustimmung des jeweiligen Gremiums auch an der inhaltlichen Diskussion zum Thema teilnehmen kann. Auf eine konkrete Nachfrage des Grünen Stadtverordneten Dennis Melerski erläuterte das Oberbürgermeister Frank Baranowski dem Rat der Stadt.

Zum Thema Datenschutz: Dass ein Antrag mit Namen und Adresse an die Stadt gerichtet werden muss, bleibt auch in Zukunft unverändert. Der Antragsteller kann aber jetzt darüber entscheiden, ob er auf der späteren Ausschussvorlage auch mit seinem Namen erscheinen oder lieber anonym bleiben möchte.