Essen/Gelsenkirchen. Erneut steht ein 53-jährige Essener wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Der Mann wurde in der Vergangenheit bereits zweimal verurteilt und ihm wurde der Kontakt zu Kindern untersagt. Doch als er bei einer Gelsenkirchener Familie einzog, durfte er sogar im Kinderzimmer schlafen.
Zweimal hatte die Strafjustiz den 53 Jahre alten Essener bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, ihm zudem jeden Kontakt zu Kindern untersagt. Doch als er im Dezember 2012 bei einer Gelsenkirchener Familie einzog, durfte er sogar im Kinderzimmer schlafen. Jetzt steht er erneut wegen Missbrauchs vor dem Landgericht Essen.
Doch seine Chancen, nur wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot verurteilt zu werden, stehen gut. Denn der V. Strafkammer reichten die Beweise in diesem Punkt nicht aus, so dass sie das Verfahren für den Missbrauch im Januar 2014 ablehnte: Die Vernehmung des Kindes werde nichts bringen, auch das Glaubwürdigkeitsgutachten erhärte die Anklage nicht. Zudem fehlten objektive Beweise für den Missbrauch. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ordnete das Oberlandesgericht Hamm aber die Hauptverhandlung an. Das später widerrufene Geständnis bei der Polizei sei sehr detailliert und könne ein Indiz sein.
So hört die Kammer seit Montag Zeugen. Der Angeklagte war 2009 in Münster zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden und hatte sich dort mit einem Häftling angefreundet. Im Dezember 2012 zog er zu ihm nach Gelsenkirchen. Obwohl er sich Kindern nicht nähern durfte, störte der Angeklagte sich nicht daran, dass die Lebensgefährtin des Freundes hochschwanger war und eine dreieinhalb Jahre alte Tochter hatte.
Anonyme Anzeige
Durch eine anonyme Anzeige wurde das Jugendamt später auf einen möglichen sexuellen Missbrauch des Kindes aufmerksam. Zunächst geriet der Lebensgefährte der Frau in Verdacht, schließlich der Angeklagte. Das kleine Mädchen soll gesagt haben, er hätte es unsittlich berührt. Bei der Polizei gestand er die Tat am Ende einer längeren Vernehmung. Schnell widerrief er diese Angaben.
Von den Erwachsenen aus dem Umfeld wird er nicht belastet. Die Mutter des Kindes sagt, sie habe sich nur über die vielen Geschenke gewundert. Für das Kind sei er der gute Onkel gewesen, es habe sich auch gewünscht, dass er im Kinderzimmer schlafe. Von ihrem Freund sei sie nun getrennt, sagt sie. Das habe das Jugendamt verlangt, das ihr sonst die Kinder wegnähme. Ihr Ex-Freund ist auf die Behörde nicht gut zu sprechen. Dass der Angeklagte schuldig sei, will er nicht annehmen. Er sei davon ausgegangen, dass dieser nur wegen Betruges vorbestraft sei.