Gelsenkirchen. . 41-Jähriger hätte Fußgänger auf dem Zebrastreifen fast angefahren. Viele Vorstrafen. Amtsgericht Gelsenkirchen verhängt Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit Bewährung

Hinter dem Steuer scheinen Zeitgenossen mitunter Aggressionen zu entwickeln, bei der sie die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren. Eigentlich war es eine Bagatelle, die einen 41-jährigen Mann ausrasten und zuschlagen ließ. Er hatte erst im letzten Augenblick gebremst, als Fußgänger einen Zebrastreifen überquerten. Die Auseinandersetzung endete damit, dass sich zunächst die Polizei und dann der Staatsanwalt mit dem streitsüchtigen Autofahrer befasste. So landete er schließlich wegen des Vorwurfs der Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank im Amtsgericht.

Von der Hans-Böckler-Allee war der Mann in die Aldenhofstraße eingebogen, als ein Fußgänger mit seinem Hund an der Leine und ein weiterer Passant den Zebrastreifen betraten. Gerade noch rechtzeitig konnte der Autofahrer sein Fahrzeug vor den verdutzten Fußgängern stoppen. „Sie hätten uns fasst über den Haufen gefahren“, empörte sich der jüngere der beiden. Der Autofahrer wählte eine vulgäre Beleidigung als Antwort, worauf der 51-Jährige ihn als scheiß Ausländer beschimpfte. Der Mann stellte sein Fahrzeug ab, kehrte zurück und schlug dem 58-jährigen Hundebesitzer mit der Faust zweimal ins Gesicht.

Mit Gehhilfe auf Frührentner eingeschlagen

Der Frührentner erlitt ein Hämatom, die Brille löste sich in ihre Einzelteile auf, die sich auf der Straße verteilten. Danach kehrte der Schläger zu seinem Wagen zurück. Ein Radfahrer hatte die Auseinandersetzung beobachtet und die Polizei verständigt. Der Autofahrer wollte wissen, wen der Radfahrer angerufen hatte. Als er erfuhr, dass es die Polizei war, holte er eine Gehhilfe aus dem Kofferraum und schlug erneut auf den Frührentner ein.

Der Mann war polizeilich gut bekannt, wurde bereits wegen Diebstahls Unterschlagung, Beleidigung, fahrlässiger Trunkenheit verurteilt. Das Gericht hatte keinerlei Zweifel an den Aussagen der Zeugen. Richter Dr. Andreas Rediger, der die Schläge des Angeklagten als Wild-West-Aktion bezeichnete, ging mit seinem Urteil von 14 Monaten noch um zwei Monate über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Zusätzlich muss der 41-Jährige 700 Euro an den Frührentner zahlen, 250 Arbeitsstunden leisten und sich in vier Jahren Bewährungszeit strafrechtlich zurückhalten. Einen Führerschein kann er frühestens in sieben Monaten wieder beantragen. Er muss nur deshalb nicht ins Gefängnis, weil seine letzte Tat bereits sieben Jahre zurück liegt. Am besten wäre es, meinte Rediger, „man nimmt bei solch aggressivem Verhalten den Lappen gleich auf der Straße weg.“