Gelsenkirchen. . Das 31-jährige Opfer erlitt eine Vielzahl von Blutergüssen. Die drei Kinder mussten die Tat mitansehen. Der Schläger war stark betrunken, kehrte nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam trotz Verbots zur gemeinsamen Wohnung zurück.
Ein stark alkoholisierter Mann hat seine Ehefrau im Beisein der drei Kinder übel zugerichtet. Die Tat ereignete sich in der Nacht zu Freitag kurz nach Mitternacht in einem Haus an der Straße Wiehagen in der Gelsenkirchener Innenstadt.
Der 32-jährige Ehemann hatte seine 31-jährige Frau derart geschlagen und getreten, dass sie eine Vielzahl von Hämatomen (Blutergüsse) davontrug. Der betrunkene Schläger, ein Test ergab über zwei Promille Alkohol in seinem Blut, leistete heftigen Widerstand gegen die alarmierte Polizei. Er kam daher per Handfessel in Gewahrsam. Seine Wohnungsschlüssel übergaben die Beamten an seine Ehefrau und legten dem Täter neben einem Wohnungsverweis noch ein zehntägiges Rückkehrverbot sowie ein Zwangsgeld auf.
Täter kehrt zurück und bricht Tür auf
Am Freitagmorgen aber kehrte der 32-Jährige nach seiner Entlassung trotz des Rückkehrverbotes wieder zur Wohnung zurück. Er brach die Tür gewaltsam auf und nahm persönliche Gegenstände an sich. Die alarmierten Polizisten brachten den abermals alkoholisierten Mann – ein Promille – daraufhin wieder ins Gewahrsam.