Gelsenkirchen. . Die Lehrkräfte werden an ihren jeweiligen Schulen Beratungsaufgaben neu übernehmen beziehungsweise haben diese schon übernommen.
Kann der Schulleiter einen Beratungslehrer zu Beratungsaufgaben verpflichten, die dessen Kompetenz überschreiten? Muss ein Lehrer vertretungsweise Beratungsaufgaben übernehmen? Juristische Fragen wie diese waren ein Teil der Fortbildungsmaßnahme, an der zehn Lehrerinnen und ein Lehrer von Schulen aus dem Sek I-Bereich in Gelsenkirchen teilnahmen.
Die Lehrkräfte werden an ihren jeweiligen Schulen Beratungsaufgaben neu übernehmen beziehungsweise haben diese schon übernommen. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Unterstützung von Kollegen, die Beratung von Schülern bei Fragen zur Schullaufbahn, zum Lern- und Arbeitsverhalten und bei schulischen Problemen. Die Beratungslehrer an Gelsenkirchener Schulen seien „im Hinblick auf die anstehende Inklusion besonders wichtig“, so Schulpsychologe Dr. Stephan Roski.
Die einjährige Fortbildung wurde von der Regionalen Schulberatungsstelle der Stadt an der Gesamtschule Berger Feld durchgeführt. Die Schulpsychologen Elena Hinsching und Dr. Stephan Roski sowie Beratungslehrerin Ulla Runge moderierten sie.